Autos auf dem Bürgersteig an Klein-Auheimer Durchgangsstraße werden verbannt Parken auf Gehwegen nun verboten

Aus Rücksicht auf Fußgänger wurden die Parkplätze an der Seligenstädter Straße auf die Fahrbahn verlegt. Das soll auch als Tempobremse wirken. Bild: pm

Hanau-Klein-Auheim – In der Hauptdurchgangsstraße in Klein-Auheim gilt nun eine neue Parkregelung. Demnach wird es nicht mehr toleriert, dass Autos auf dem Bürgersteig stehen. „Mit der Neuordnung wollen wir künftig die Gehwege von parkenden Fahrzeugen freihalten, um die Verkehrssicherheit der Fußgänger als schwächste Verkehrsteilnehmer zu verbessern“, erläutert Stadtrat Thomas Morlock den Hintergrund für die Veränderung in der Parkraumgestaltung in Klein-Auheim. Dort wurde in der Geleitstraße, Seligenstädter Straße und Mainzer Straße mit neuer Beschilderung sowie veränderten Parkmarkierungen durch den städtischen Bauhof der ruhende Verkehr anders geordnet.

Die Stadt hat damit laut Morlock auf die in den vergangenen Monaten seitens des Ortsbeirats und von Bürgern wiederholt vorgetragenen Beschwerden über die Verkehrssituation reagiert. Anwohner sowie der Ortsbeirat berichteten von illegal auf Gehwegen abgestellten Fahrzeugen, aber auch von deutlich überhöhten Geschwindigkeiten. Mit dem neuen Parkkonzept soll beiden Problemen gleichermaßen Abhilfe geschaffen werden.

Künftig dürfen Autos nur noch in den neu markierten Parkflächen auf der Fahrbahn parken. Zugleich ist die Beschilderung, wie zum Beispiel ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot, zu beachten. Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Gehwegen verboten, es sei denn, es wird explizit durch ein entsprechendes Verkehrszeichen („Parken auf Gehwegen“) erlaubt. Dies war als halbseitiges Gehwegparken in der Geleitstraße/Seligenstädter Straße an ausgewählten Punkten eine Zeit lang gestattet.

„Doch diese Erlaubnis hatte offenbar einige Verkehrsteilnehmer dazu eingeladen, diese Parkweise in der gesamten Straße an den Tag zu legen“, heißt es im städtischen Pressedienst. Künftig ist das Parken auf dem Gehweg vor Ort an sämtlichen Punkten verboten, Fahrzeuge werden entsprechend in voller Breite auf die Fahrbahn verlagert. „Die Breite der vorhandenen Gehwege an diesen Straßen ist nach den einschlägigen Richtlinien nicht ausreichend, um ein Gehwegparken, das allen Ansprüchen gerecht würde, zu ermöglichen“, macht Morlock deutlich. Durch die jetzt eingeführte Parkordnung werde jedoch sichergestellt, dass weder Fußgänger noch Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder Kleinkinder auf Fahrrädern den Gehweg verlassen und auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Damit ein Verkehrsfluss weiterhin möglich ist, wurden auf dem Boden Parkflächen eingezeichnet, in denen das Parken erlaubt ist. Zwischen den Parkmarkierungen herrscht grundsätzlich absolutes Haltverbot. Damit ist der Begegnungsverkehr gewährleistet. Zudem wirken sich die seitenversetzten Parkbereiche geschwindigkeitsreduzierend aus.

„An das neue Parkkonzept müssen sich die Verkehrsteilnehmer erfahrungsgemäß erst einmal gewöhnen“, verspricht Stadtrat Morlock, dass man in Details noch nachbessern könne, falls dies erforderlich werde. An der Grundkonzeption des versetzten Parkens werde man aber festhalten. Daneben werde die Stadtpolizei regelmäßig kontrollieren.  
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