Hanauer Krankenhäuser halten an den aktuellen Besuchszeiten fest Zugang weiterhin eingeschränkt

Am Klinikum Hanau sind ebenso wie am St.-Vinzenz-Krankenhaus Patientenbesuche nur zwischen 14 und 18 Uhr erlaubt. Archivfoto: Dagmar Gärtner

Hanau – Die meisten Corona-Regeln im Alltag sind inzwischen aufgehoben worden, zuletzt die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Lange vorbei sind die Zeiten, als beim Besuch eines Restaurants oder Konzerts ein Impf- oder Testzertifikat vorgelegt werden musste. Die Masken- und auch die Testnachweispflicht gelten aktuell noch für den Zutritt zu Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus halten die beiden Kliniken in Hanau weiterhin an Besuchsregeln fest, die den Zugang zu den Patienten einschränken. Zu rigide, findet eine Leserin, die sich an unsere Zeitung gewandt hat. Die Krankenhäuser argumentieren unter anderem mit den immer noch hohen Infektionszahlen.

Sowohl im Klinikum Hanau als auch im St.-Vinzenz-Krankenhaus gelten feste Besuchszeiten von 14 bis 18 Uhr. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für die Kinderstation und die Geburtshilfe.

Die Hanauerin Gudrun Timm-Bongardt hat kein Verständnis dafür, dass die Kliniken trotz rückläufiger Corona-Zahlen und weniger schlimmen Verläufen an den eingeschränkten Besuchsregeln festhalten. Das Zeitfenster von 14 bis 18 Uhr erschwere es Berufstätigen, ihre kranken Angehörigen oder Freunde zu besuchen.

„Drei Jahre Corona haben viele Spuren hinterlassen, und heute wissen wir, dass Vereinsamung und das Fehlen menschlicher Kontakte, Zuwendung und Nähe erhebliche Auswirkungen hatten“, meint sie. Sie schildert eine Situation, als sie gemeinsam mit ihrem Mann einem Freund etwas vorbeibringen wollte. Sie haben einen aktuellen Schnelltest vorgelegt und waren mit FFP2-Masken ausgestattet, aber da sie außerhalb der Besuchszeit kamen, seien sie „recht rüde“ aus dem Foyer verwiesen worden. „Es war regnerisch und extrem windig, und so standen wir draußen ohne Überdachung und warteten, bis unser Freund sich nach unten geschleppt hatte, damit wir ihm wenigstens persönlich Hallo sagen konnten.“ Gudrun Timm-Bongardt appelliert, „endlich wieder die Bedürfnisse unserer kranken Mitbürgerinnen und Mitbürger zu priorisieren, die ja durch überall fehlendes Personal gar nicht ausreichend seelisch betreut werden können.“

Von der Unternehmenskommunikation des Klinikums Hanau heißt es auf Anfrage unserer Zeitung: „Aufgrund der immer noch hohen Infektionszahlen möchten wir den Personenverkehr in den Klinikräumlichkeiten möglichst gering und kontrolliert halten, deshalb haben wir uns dazu entschlossen, die aktuellen Besuchszeiten und die Personenbegrenzung in den Patientenzimmern vorerst beizubehalten.“

Die Besuchsregelungen seien indes leicht gelockert worden. Seitdem sind statt einem wieder zwei Besucher pro Patientenzimmer gleichzeitig erlaubt, und Patienten können mehr als einen Besucher pro Tag empfangen. Auch die maximale Besuchsdauer von einer Stunde ist weggefallen.

Dass die Besuchsregeln wieder wie vor Corona gehandhabt werden, sei im Klinikum noch nicht absehbar, heißt es. „Die festen Besuchszeiten haben sich bewährt.“ Die Lage werde jedoch fortlaufend neu bewertet.

Gudrun Timm-Bongardt erscheinen die Regelungen willkürlich, zumal sie sich von Krankenhaus zu Krankenhaus unterscheiden. Im St.-Vinzenz-Krankenhaus war zuletzt weiterhin nur ein Besucher pro Patient erlaubt. „In meinen Augen ist dies alles – menschlich gesehen – eine Katastrophe.“

Das St.-Vinzenz-Krankenhauses, so heißt es auf Anfrage unserer Zeitung, bewertet die Risiken fortlaufend neu und passt seine Besuchsregelungen dementsprechend an. Die gesetzlichen Bestimmungen (FFP2-Masken- und Testpflicht) erforderten aktuell nach wie vor Zugangskontrollen. „An den Nachmittagen fanden schon immer die meisten Besuche bei unseren Patienten statt, daher wurde die Besuchszeit auf 14 bis 18 Uhr festgelegt.“

Eine Lockerung gibt es jedoch seit kurzem: Jeder Patient kann nun wieder zwei Besucher pro Tag empfangen statt wie bisher nur einen. Auch Besuche von Kindern sind wieder möglich. Zuvor galt ein Mindestalter von 16 Jahren.

Noch unklar ist, wie es mit der Testpflicht für Besucher von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen weitergeht. Derzeit haben sie Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest, der laut Bundesgesundheitsministerium bis einschließlich 28. Februar besteht. Die aktuelle Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung wiederum gilt noch bis Anfang April.

„Wir müssen abwarten, wie sich die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere für Kliniken, ändern und unsere Besuchsregeln dann neu evaluieren“, heißt es seitens des Klinikums Hanau. Auch das Vinzenz-Krankenhaus werde die Situation neu bewerten, sobald sich die gesetzlichen Bestimmungen ändern – auch im Hinblick auf die Testpflicht.
 kd