Vereine müssen für Transparenzregister zahlen

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(Bruchköbel/jgd) – Steht allen Vereinen jetzt eine Gebührenrechnung des Bundesanzeiger Verlages über eine „Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters“ ins Haus?

Dieses Register, dessen Name nur Wenigen bekannt sein dürfte, existiert tatsächlich. Ein Leser unserer Zeitung, tätig in einem Hanauer Hobbyfilmerverein, machte uns darauf aufmerksam, dass gemäß seinen Erkundigungen nun nach und nach alle Vereine derartige Bescheide erwarten dürfen. Es geht dabei um ein Gesetz auf EU-Ebene, das zwingend umzusetzen sei. Laut Auskunft unseres Lesers werden pro Verein zwar nur 7,44 Euro gefordert (Jahresgebühr beträgt dann zukünftig 2,50 €) - aber bei einer geschätzten Zahl von 700.000 Vereinen ergibt sich ein gewichtiger Betrag, der somit die Existenz des „Transparenzregisters“ finanziert, und jährlich wiederkehrend erhoben wird.

Hintergrund: Das „Transparenzregister“ ist im Geldwäschegesetz zwingend vorgeschrieben. Seit dem 1. Oktober 2017 müssen dort die wirtschaftlich Berechtigten von Firmen, Institutionen und Personengesellschaften eingetragen werden. Die Existenz des „Transparenzregisters“ soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die  Angaben der wirtschaftlich Berechtigten sind von den Vereinigungen -also zum Beispiel den Vereinen- einzuholen, im Register aufzubewahren, und auf dem aktuellem Stand zu halten. Die Betroffenen sind verpflichtet, nach Eingang des Bescheides, die Daten unverzüglich an die registerführendee Stelle zur Eintragung mitzuteilen. - Gleichwohl sieht unser Leser dies als übertriebene Maßnahme gegenüber eher kleinen Vereinen an, die nach seiner Ansicht kaum für Geldwäsche in Frage kommen. Er hat deswegen einen Widerspruch eingelegt.