Schöffengericht in Offenbach verurteilt Angeklagten Mühlheimer muss 28 Monate wegen Geldwäsche ins Gefängnis

Das Amtsgericht in Offenbach, bei dem Angeklagte mit bis zu vier Jahren Haft verurteilt werden können. Foto: man

Mühleim (man) – Ein Mühlheimer hatte mittels fremder Ausweise Konten mit dem Zweck eröffnet, unberechtigt Gelder überweisen zu lassen. Vor Kurzem endete nach zwei Verhandlungstagen vor dem Schöffengericht in Offenbach der Prozess gegen den Mann, der wegen Geldwäsche 28 Monaten ins Gefängnis muss. Der Kameruner, der schon in U-Haft saß, benutzte ausschließlich Pässe, die Afro-EU-Bürger als gestohlen gemeldet hatten. Die Konten richtete der 30-Jährige bei Direktbanken ein.

Der Vorsitzende Richter Manfred Beck wirft ein, bei manchen Instituten sei das besonders leicht. Dort dauere es nur Minuten, im Internet ein Konto zu eröffnen. Andere Direktbanken verlangen eine Identifizierung in einer Poststelle. Auch das stellte für den Angeklagten kein Hindernis dar. Obwohl in den Pässen nicht sein Konterfei klebte, betätigten Filialen aus dem Kreis Offenbach, der Mann auf dem Foto sei der selbe, der gerade vor ihnen steht. Darauf setzt die Art des Betrugs, dass es Ur-Europäern mangels unterschiedlicher Haar- und Augenfarbe oft schwerfällt, die Vertreter anderer Ethnien nach kurzem Gucken zu unterscheiden.

Der Angeklagte erklärt, 2011 sei er als Student eingereist. Glatt lief sein Studium an der „Frankfurt University of Applied Sciences“ nicht. Zwei Prüfungen absolvierte er, zweimal bekam er keinen Schein. Über einen Landsmann sei er in das Geschäftsmodell gerutscht, erklärt Rechtsanwalt Oliver Rahnama. Für jedes arrangierte Konto will er zwischen 50 bis 100 Euro bekommen haben.

Bankverbindungen auf falsche Namen zu eröffnen, ergibt für sich noch keinen Sinn. Rund wird die Geschichte, wenn die Täter an Daten kommen, etwa durch gehackte oder zugespielte Firmenmails, auch durch geklaute Post.

Eine Firma hatte etwa für 60.000 Euro ein Gerät nach Asien verkauft, dafür aber keinen Cent bekommen. Die Überweisung nach Eingang der fingierten Rechnung landete auf einem Konto, das der Angeklagte eingerichtet hatte. Der Mann, der einen strukturierten Eindruck hinterlässt, entwickelt von sich das Bild, nur niederer Gehilfe gewesen zu sein. An den ergaunerten Geldern habe er niemals anteilig partizipiert.

Die ermittelnde Kommissarin bekam bei der Hausdurchsuchung einen anderen Eindruck. Die Anzeige war im Zuge der eingegangenen und eilig abgehobenen 60.000 Euro erfolgt. Die Polizei fand beim Angeklagten elf Pässe, diverse SIM-Karten und elf Handys. Auf seinem Rechner entdeckte man gefälschte Anmeldedokumente der Stadt Frankfurt und falsche Lohnbescheide einer Firma. Die Beamtin erzählt, nach ihren Ermittlungen hätte der international operierende Personenkreis, dem der Angeklagte wohl angehörte, 363.000 Euro abgezogen, „alles, was wir bei ihm fanden, deutete auf einen Fulltime-Job in Sachen Geldwäsche“. Papiere für ein Uni-Studium oder Utensilien für ein Studium fielen nicht auf. Der Angeklagte habe mit Kontenkarten im Supermarkt eingekauft und Geld abgehoben, wie Kamerabilder zeigten.

Oberstaatsanwalt Alexander Homm vermutet, der Mann sei zwar Rad in einem größeren Getriebe, bei Weitem aber kein kleines Licht, „für in Summe tausend Euro macht keiner diesen Fulltime-Job“. Wenn sämtliche Accessoires der ausgeübten Kriminalitätsvariante, die sich bei ihm fanden, tatsächlich einem Dritten gehörten, „hätten die nicht in Schubladen gelegen, sondern in einer Tasche gesteckt“. Homm fordert drei Jahre Haft.

Verteidiger Oliver Rahnama wendet ein, die Geschichte habe vielleicht „den Beigeschmack, dass da was sein könnte“. Seinem Mandanten sei aber nicht nachzuweisen, dass sein Tatbeitrag über die Kontoeröffnung hinausging. Abgehobenes Geld habe er sofort weiter gegeben. Der Verteidiger plädiert auf eine Bewährungsstrafe im Ermessen des Gerichts.

Richter Manfred Beck und die beiden Schöffen verhängen 28 Monate Haft. Alles deute darauf hin, dass der Angeklagte bewusst als Teil organisierter Kriminalität agierte. Wegen der 60.000 Euro Gewinn durch die fingierte Rechnung muss er außerdem genau den Betrag bezahlen.