Verlagerung der Zuständigkeiten für Kassenaufgaben Änderung der Bankverbindungen

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Die Hessische Steuerverwaltung stellt sich mit verschiedenen Strukturmaßnahmen noch besser auf.

Zum 1. Mai 2020 gehen die Kassenaufgaben des Finanzamts Hanau im Rahmen dieser Strukturverbesserungen auf das Finanzamt Fulda über. Alle Steuerbescheide und sonstige Schreiben des Finanzamts Hanau enthalten daher ab dem 1. Mai 2020 die Bankverbindungen des Finanzamts Fulda. Schreiben, die ausschließlich das Kassenverfahren betreffen, tragen ab dem 1. Mai 2020 als Absender zudem die Anschrift des Finanzamts Fulda.

Überweisungen an das Finanzamt Hanau sind ab dem 01.05.2020 auf die Konten des Finanzamts Fulda zu leisten. Die neuen Bankverbindungen sind ab dem 01.05.2020 auf der Website des Finanzamts Hanau zu finden.

Bei Erstattungen und Lastschrifteinzügen des Finanzamts Hanau erscheint ab dem 1. Mai 2020 das Finanzamt Fulda als Auftraggeber bzw. Zahlungsempfänger.

SEPA-Lastschriftmandate, die dem Finanzamt Hanau erteilt wurden, gelten für die Finanzkasse des Finanzamts Fulda fort. Steuerbürgerinnen und Steuerbürger müssen keine neuen Lastschriftmandate erteilen.

Für telefonische Anfragen steht auch weiterhin wie gewohnt die Telefonservicestelle des Finanzamts Hanau unter 06181 / 101 0 zur Verfügung. Allgemeine steuerliche Fragen beantwortet Hessens offizielle Servicehotline kostenlos unter 0800 522 533 5.