Bürgermeister Öztas will Heusenstammer Eltern von Kindergartengebühren befreien Kita-Besuch bald kostenlos?

Sowohl die städtischen Kindertagesstätten als auch die Einrichtungen der freien und konfessionellen Träger in Heusenstamm informieren bei regelmäßigen Tagen der offenen Tür über ihre Angebote. Foto: m

Heusenstamm (red) – Geht es nach dem Willen von Bürgermeister Halil Öztas, dann wird die Betreuung der Kinder im Kindergartenbereich im Alter von drei bis sechs Jahren ab 1. August in Heusenstamm für die Eltern kostenfrei erfolgen.

„Das Land Hessen plant für den Doppelhaushalt der Jahre 2018/2019 eine Mittelbereitstellung von insgesamt 440 Millionen Euro für die Entlastung der Kommunen und zur Beitragsfreistellung der Eltern von sechs Stunden täglich (Betreuungszeit)“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung. „Um von den geplanten Förderungen des Landes profitieren zu können, wird es erforderlich, dass die Kommune alle Kinder in der genannten Altersgruppe von den Kindergartengebühren der Betreuung im Rahmen von sechs Stunden befreit“. Dies gelte sowohl für die Kindergärten in öffentlicher Trägerschaft, als auch für die freien und konfessionellen Träger. Er halte dies für den einzig richtigen Weg, so der Rathaus-chef und er setze sich für eine Beitragsbefreiung über sechs Stunden hinaus ein.

Zu dem Ergebnis, dass dies möglich sei, komme er aufgrund der von der Landesregierung in Aussicht gestellten monatlichen Zahlungen in Höhe von 135,60 Euro pro Kind, die die bisherigen Einnahmen, die durch die Beiträge der Eltern erzielt worden seien fast gänzlich kompensieren könnten. Dies habe der zuständige Fachdienst im Rathaus nach einem Vergleich ermittelt. Er empfehle der Stadtverordnetenversammlung in dieser Angelegenheit geschlossen aufzutreten und politische Ansichten außen vor zu lassen. Ein Argument gegen eine Beitragsbefreiung sei somit vernünftigerweise nicht mehr denkbar, und die Einführung beitragsfreier Kindergartenplätze sei tatsächlich umsetzbar – sofern sich die politischen Parteien dieser Empfehlung wohlwollend anschließen würden. „Dies sollte im Sinne der Familien eine Selbstverständlichkeit sein“ betont Öztas.

Der erforderliche Gesetzentwurf der Landesregierung liege derzeit zur Anhörung vor. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes werde voraussichtlich Ende April dieses Jahres zu rechnen sein. Dann seien die Weichen gestellt, und die Kommunen könnten handeln.