Kreis mietet auf Areal in Liederbach weitere Gebäude für Flüchtlinge „Wir brauchen neue Unterkünfte“

Das Areal an der Höchster Straße

Main-Taunus-Kreis/Liederbach (red) – Aufgrund der Entwicklung der Flüchtlingszahlen hat der Kreis in einem Gewerbegebiet von Liederbach weitere Unterkünfte für Flüchtlinge von privaten Eigentümergesellschaften angemietet. Wie Landrat Michael Cyriax vorrechnete, musste der Kreis im ersten Halbjahr rund 500 Personen aufnehmen: „Auch wenn derzeit weniger Flüchtlinge aus der Ukraine zu uns kommen, können wir von weiteren Flüchtlingsbewegungen ausgehen. Wir brauchen neue Unterkünfte“, so Cyriax. Gleichzeitig seien in den bestehenden Unterkünften nach wie vor viele anerkannte und auszugsberechtigte Personen untergebracht, die auf dem angespannten

Wohnungsmarkt in der Region nur schwer eine Wohnung finden könnten. „In Anbetracht der herausfordernden Aufgabe, die uns zugewiesenen Geflüchteten im Main-Taunus-Kreis unterzubringen, müssen Lösungen gefunden werden“, so die Liederbacher Bürgermeisterin Eva Söllner: „Es ist

gut und richtig, dass auch wir in Liederbach als kleinste kreisangehörige Gemeinde mit dem Mieten

von Unterbringungsmöglichkeiten durch den Main-Taunus-Kreis unseren Beitrag leisten.“

Zum Liederbacher Vertragspaket gehört ein Gebäude an der Höchster Straße für rund 200 Personen, das bereits seit Jahren als Unterkunft genutzt wird. Der Mietvertrag wird um fünf Jahre verlängert. Unterdessen plant der Eigentümer auf dem gleichen Gelände eine Erweiterung für bis zu 90 Menschen. Dieser Containerbau soll in zwölf Monaten errichtet werden und einzelne Apartments mit Nasszelle und Kochgelegenheit bieten. Der Mietvertrag läuft über fünf Jahre.

Parallel dazu planen die Eigentümer eine neue Unterkunft in der benachbarten Rossertstraße, die der Kreis für zehn Jahre mieten will. Wenn das Gebäude in den kommenden Jahren fertig ist, ziehen die bisher in der Höchster Straße lebenden Flüchtlinge in dieses Haus um. Übergangsweise mietet der Kreis an der Rossertstraße für ein Jahr eine dort bereits vorhandene Unterkunft für bis zu 50 Personen. Sie muss dann für den geplanten Neubau abgerissen werden.