Träger sehen Handlungsbedarf Kinder leiden unter Abschiebung

Jörg Klärner, Abschiebungsbeobachtung: „Abschiebungen sind ein sehr belastendes, potenziell traumatisierendes Ereignis.“ Symbolbild: Drusche

Flughafen (red) – Von keinem anderen deutschen Flughafen werden so viele Menschen abgeschoben wie vom Flughafen Frankfurt. Coronabedingt ist die Zahl der Abgeschobenen im Jahr 2020 zwar auf 2863 zurückgegangen. Im Jahr 2019 waren es noch 7311 Menschen, die vom Flughafen Frankfurt abgeschoben wurden. „Hinter diesen Zahlen stehen vielfältige menschliche Schicksale, auf die die Abschiebungsbeobachtung jedes Jahr hinweist“, erklärt Jörg Klärner, Vorstand des Caritasverbandes für die Diözese Limburg. Gemeinsam mit dem Diakonischen Werk ist der Caritasverband Träger der Abschiebungsbeobachtung. „Die überwiegende Zahl der beobachteten Abschiebungen durch die Bundespolizei wurde mit professioneller Distanz und Respekt für die Betroffenen vollzogen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde gewahrt. Dennoch können für die Betroffenen höchst problematische Situationen entstehen, auf die wir schauen müssen. Das sind Abschiebungen, bei denen Kinder betroffen sind, bei denen Familien getrennt werden oder Abschiebungen kranker oder vulnerabler Menschen“, sagt Klärner.

Gerade das Kindeswohl spielt im jetzt veröffentlichten Tätigkeitsbericht der Abschiebungsbeobachtung eine große Rolle. „Kinder leiden besonders unter der Abschiebung, da das Erleben einer Abschiebung per se ein sehr belastendes, potenziell traumatisierendes Ereignis ist. Eigentlich müssen Kinder in einer solchen Extremsituation besonders geschützt werden. Stattdessen erleben sie in solchen Situationen mitunter die Trennung ihrer Familie oder die Anwendung von Zwangsmitteln gegenüber ihren Eltern“, erläutert Michael Frase, Leiter des Diakonischen Werks.

Nach Auffassung der Abschiebungsbeobachter Melisa Ergül-Puopolo und Raphael Schulte-Kellinghaus widerspreche auch der Einsatz von Kindern als Sprachmittler bei Abschiebungen dem Kindeswohl. Das stelle gerade dann eine extreme und nicht zumutbare Belastung dar, wenn die Kinder angedrohte Zwangsmaßnahmen ihren Eltern gegenüber übersetzen sollten.