Nutzen Sie, wenn möglich, EasyPass. Die (teil-)automatisierte Grenzkontrolle kann genutzt werden durch: a) Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz, welche mindestens zwölf Jahre alt sind und einen elektronischen Reisepass besitzen. b) Inhaber eines elektronischen Reisepasses aus den Vereinigten Staaten von Amerika, der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China, der Republik Korea oder von Taiwan, nach vorheriger Registrierung. Hier beträgt das Mindestalter 18 Jahre. c) Inhaber eines elektronischen Reisepasses (egal welches Staates), die im Besitz eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels und mindestens zwölf Jahre alt sind. Gleiches gilt für Besitzer eines gültigen deutschen Visums für den längerfristigen Aufenthalt, jedoch ist hier die Nutzung von Easy-Pass nur bei der Ausreise möglich. Weitere Infos gibt’s online auf easypass.de. Informieren Sie sich vorab über die derzeitige Situation am Flughafen. Nutzen Sie einfach die Webseite des Flughafenbetreibers und die Social-Media-Kanäle“; etwa auf frankfurt-airport.com, Facebook; Frankfurt Airport.