Gemeindevertreter verweisen Windkraftanträge in den Ausschuss Wald oder kein Wald?

Windrad im Sonnenuntergang: So romantisch ist die Debatte nicht. archiv Bild: privat

Hammersbach – Die Hammersbacher Gemeindevertretung hat sich mit der möglichen Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemarkung befasst. Sowohl die schwarz-grüne Koalition als auch die SPD-Fraktion sind für eine Prüfung.

Allerdings möchten CDU und Grüne den Gemeindewald als Standort zum Schutz des ohnehin schon geschwächten Ökosystems grundsätzlich ausschließen, wie Frank Barget für die Koalition ausführte. „Wir öffnen mit dem Bau von Windkraftanlagen das Dach des Waldes“, sagte der CDU-Vertreter mit Blick auf die Schneisen, die für den Bau geschlagen werden müssten. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace befürworte Windkraftanlagen allenfalls in Nadelbaumplantagen.

Armin Deckenbach argumentierte für die SPD, dass die Herausnahme des Waldes keine „ergebnisoffene Prüfung“ mehr ermögliche, wie sie in der Antragsbegründung gefordert werde. Deshalb der Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Fraktionsvorsitzender Wilhelm Dietzel sagte, die SPD wolle nicht so verstanden werden, als müssten die Windräder mit aller Gewalt in den Wald. Wenn man jedoch die Abstandsvorgaben von einem Kilometer zum Siedlungsbereich und 500 Metern zum Baiersröderhof berücksichtige, blieben kaum noch Flächen übrig. „Wir wollen nicht von vornherein unsere Möglichkeiten schmälern.“

Grünen-Sprecherin Antje Schöny plädierte dafür, keinen Widerspruch zwischen Naturschutz und Windkraft aufzumachen. Es sei aber nun einmal so, dass etwa im Wald beheimatete Fledermäuse stark gefährdet seien, da durch die Turbulenzen der Windräder deren Lungen platzen könnten. „An der Hohen Straße in Schöneck funktionieren die Windräder auch. Das ist eine Flucht zu Hammersbach. Nidderau will ebenfalls Anlagen prüfen und wäre sicher gesprächsbereit.“

Um zu hohen Erwartungen an eine schnelle Realisierung vorzubeugen, schilderte Bürgermeister Michael Göllner (SPD) aus seiner planungsrechtlichen Erfahrung im Regionalverband. „Wir hatten zehn Jahre lang die schwierigsten Diskussionen.“ Mit dem „Windenergie-an-Land-Gesetz“ würden sich zwar neue Optionen ergeben, jedoch sei die konkrete Auslegung in den jeweiligen Bundesländern und Regionen noch unklar. Vorgaben zu Naturschutz und Siedlungsabständen blieben weiter bestehen. „Die spannende Frage ist jetzt, ob die Ausschlusswirkung für bestimmte Flächen bestehen bleibt.“

Um dem Vorhaben eine Chance zu geben, schlug Irmgard Beck (fraktionslos) eine neue Antragsformulierung vor. Waldflächen sollten nur in Betracht kommen, wenn es sonst nicht genügend Flächen gebe. Falls im Wald gebaut würde, sollten bestehende Wege genutzt werden beziehungsweise Kompensationsmaßnahmen für neue Schneisen ergriffen werden, etwa durch die Renaturierung bestehender Waldwege.

Die Fraktionen sahen darin einen Weg und verwiesen das Thema zur Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten.
 jow