100 Jahre Führerschein –vom „Lappen“ zur Plastikkarte

Foto: Hyna

Führerscheinumtauschaktion am 25. Oktober 2019 im Familienzentrum

Wie schon in der Bürgerpost bekanntgegeben wurde ist der vorgezogene gestaffelte Umtausch seit dem 19. März 2019 in Kraft.

Der Bürgerservice des Bürgerbüros bietet deshalb in einer Umtauschaktion im Familienzentrum am Freitag, den 25. Oktober 2019 in der Zeit von 14 bis 19 Uhr einen gesonderten Termin an.

Bei dem Umtausch des alten Führerscheines in den neuen Scheckkartenführerschein sind bei der Beantragung ein gültiger Ausweis (Bundespersonalausweis) und die Fahrerlaubnis (Führerschein) vorzulegen.  Die Bundeseinheitliche Gebühr beträgt 24,- € und ist vor Ort zu entrichten. Weiterhin ist zur Beantragung ein aktuelles biometrisches Passbild mitzubringen.

Staffelung für Papierführerscheine:

Geburtsjahr   Umtauschfrist

Vor 1953       19.01.2033

1953-1958    19.01.2022

1959-1964    19.01.2023

1965-1970    19.01.2024

1971 oder später     19.01.2025

 

Staffelung für alte, nicht befristete, Kartenführerscheine:

Ausstellungsjahr

(unter 4a auf der Vorderseite des Führerscheins)      Umtauschfrist

1999-2001    19.01.2026

2002-2004    19.01.2027

2005-2007    19.01.2028

2008   19.01.2029

2009   19.01.2030

2010   19.01.2031

2011   19.01.2032

2012 bis 18.01.2013           19.01.2033

Die Bevölkerung wird gebeten von diesem zusätzlichen Service regen Gebrauch zu machen.