Die Einbahnstraßenregelung in der Eugen-Kaiser-Straße und teilweise in der Friedrich-Ebert-Straße, sowie das Verbot der Einfahrt in der Schlossbergstraße und teilweise in der Friedrich-Ebert-Straße sind für die Zeit der Sperrung aufgehoben.
Im vorgenannten Veranstaltungsbereich und im Feuerwehrzufahrtsbereich in der Eugen-Kaiser-Straße werden Haltverbotszonen eingerichtet.
Die Ordnungsbehörde behält sich weitere Maßnahmen bei Verstößen gegen § 12 (Halten und Parken) der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor.