24-Jähriger zu vier Jahren Gefängnis verurteilt Höchststrafe für Intensivtäter

Die meisten Angeklagten, die über die Brücke vom neuen ins alte Gebäude gehen, kennen sich vor dem Gericht in Offenbach längst aus. Foto: man

Obertshausen (man) – Vor kurzem sprach Richter Manfred Beck in Offenbach die Höchststrafe aus, die ein Schöffengericht verhängen kann. Ein als „Intensivtäter“ geführter 24-Jähriger bekam eine Zwangspause von vier Jahren Gefängnis verordnet. Der Angeklagte stahl einem Obertshausener Unternehmer in dessen Wohnung mindestens 2.100 Euro. In zwei weiteren Fällen brach er in Privathäuser ein.

Bei drei weiteren Gelegenheiten missbrauchte er sein Gastrecht und bediente sich an fremden Schubladen und Schränken. Verteidiger Andreas Schatz dürfte schon Angeklagte vertreten haben, mit denen er leichter eine Strategie ausarbeiten konnte. Auf der einen Seite beruft sich sein Mandant auf Spielsucht und Alkoholprobleme. Er kann tatsächlich belegen, dass er sich in Spielhallen hat sperren lassen. Das helfe jedoch nicht wirklich, „in jeder Dönerbude steht ein Automat“. Auf der anderen Seite nutzt der Offenbacher, der in Handschellen aus der U-Haft erscheint, nicht die Chance für Tabula rasa, was sich auf das Strafmaß sicher ausgewirkt hätte. Zwei Einbrücke gesteht er. Bei einem stellte ihn die Polizei vor dem Wohnhaus, in dem er mit einer 10-Euro-Münze nur auf bescheidene Beute gestoßen war. Anders verhielt sich in einem Privathaus, in das er über die indirekte Bekanntschaft mit einem Offenbacher Gymnasiasten gelangte. Der hatte die elterliche Absenz übers Wochenende für eine kleine Party genutzt. Als die Altvorderen wieder kamen, vermissten sie im Schlafzimmer 2.500 Euro und Schmuck im Wert von 8.000 Euro.

Der Sohn sagt vor Gericht, er habe den ihm fremden Gast aus dem oberen Stockwerk die Treppe herunter gehen sehen. Bald darauf geriet der Angeklagte in eine Straßenkontrolle, der er sich durch Verlassen des Wagens entziehen wollte. Unter einem Reifen fanden die Polizisten den Schmuck aus dem Haus, beim schließlich gestellten Angeklagten 2.500 Euro, genau in der Stückelung, die verschwunden war. Dennoch lässt der Angeklagte Verteidiger Schatz darauf plädieren, die Tat sei nicht nachweisbar, es hätte auch derjenige von vier Insassen aus dem Auto gewesen sein können, den die Polizei nicht einfangen konnte.

In einem ähnlich gelagerten Fall- Eltern weg, Filius macht Party- fehlte hinterher eine teure Rolex und Bargeld aus einem Stahlschrank. Sowohl auf dem leeren Kuvert, als auch auf dem Metall fanden sich Fingerabdrücke des 24-Jährigen. Der wähnt sich auch hier als Justizopfer: „Weil ich vorbestraft bin, kann mir jeder was anhängen.“ Seltsam mutet der Fall aus Obertshausen an. Der 17-jährige Sohn eines Unternehmers erzählt, wie der Angeklagte auf ihn eingeredet habe, ihm kurzfristig finanziell aus der Patsche zu helfen, um Schulden zu begleichen. Die Situation sei ihm unangenehm gewesen. Er habe den Offenbacher gebeten, vor dem Wohnhaus auf der Straße zu warten. Er habe vorgehabt, flüchtig in der Wohnung zu suchen, um dem Angeklagten dann zu verkünden, nichts gefunden zu haben. Der sei jedoch plötzlich durch die offenen Türen erschienen, habe ebenfalls gesucht und schließlich eine Tasche mit Geld gefunden. Bedroht habe er ihn jedoch nicht, als er sagte, er werde sich 1500 Euro „leihen“; 400 Euro habe er gelassen. Am nächsten Tag habe er ihm jedoch auf dessen sms hin noch den Rest gebracht, „ich hatte Angst, sonst gibt er mir gar nichts zurück“. Der Vater des Schülers spricht von 2600 fehlenden Euro, „ich kann die ganze Geschichte nicht nachvollziehen“. Rechtsanwalt Andreas Schatz hält zwei Jahre Haft für genug. Staatsanwalt Thomas Glab plädiert „für den Berufsverbrecher“ auf eine Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren. Er wertet die Geldentnahme aus der Tasche in Obertshausen nicht als Diebstahl. Ein außerdem noch verschwundenes Kellner-Portmonee aus der Schublade einer Bar in Offenbach sei ihm ebenfalls nicht zweifelsfrei zuzuordnen. Richter Manfred Beck und die Schöffen sehen beides anders. Der Angeklagte habe gewusst, dass er sich am Geld des Vaters seines Kumpels bediene. In der Bar käme nach menschlichem Ermessen ebenso wie in den beiden Privathäusern niemand anders als Täter in Frage.

Neben den verhängten vier Jahren Haft muss der Jugendknast erfahrene Mann 26.450 Euro bezahlen. Die Summe errechnet das Gericht aus den Erträgen von Einbrüchen und Diebstählen. Trifft ihn die Polizei in ferner Zukunft wieder mal mit viel Geld im Hosensack an, kann sie den Betrag konfiszieren.