Bauaufsicht des Kreises Offenbach verlangt den Abriss eines Bienenhauses an der Straße Am Grünen See Behördenwillkür in Mühlheim

Heinz Knocks mit Akteninhalt aus fast 70 Jahren am Bienenhaus, in dem Imker Dimitri Daiker durch Ableger neue Völker züchtet. Foto: man

Mühlheim (man) – Ab und zu drängt sich die Frage auf, ist die Behörde für den Bürger da oder verhält es sich umgekehrt? Naturschutzverbände und die Politik beklagen den massiven Rückgang von Bienen. Die EU-Kommission stellt fest, dass Honiginsekten über 80 Prozent aller Kultur- und Wildpflanzen bestäuben. Die EU lobt sich, Schritte unternommen zu haben, das Bienensterben zu verhindern.

Die Bauaufsicht des Kreises Offenbach verlangt hingegen den Abriss eines über dreißig Jahre alten Bienenhauses an der Straße Am Grünen See. Nicht weil das Bienenhaus irgendwen stört, nicht, weil ich irgendjemand beschwerte, sondern alleine deshalb, weil die Behörde es eventuell darf.

Die Geschichte um das Bienenhäuschen von Heinz Knocks hat keine schlechten Chancen, in einer Satiresendung zu landen. Letztlich beginnt sie Anfang der siebziger Jahre, als der Frankfurter für ein 997 Quadratmeter-Grundstück Am Grünen See bei einer Zwangsversteigerung den Zuschlag erhielt. Der heute 70-jährige baute später ein Holzbienenhaus. In einem Schreiben der Bauaufsicht vom 22. März 1988 bekam er die Weisung, „die Holzhütte mit den Abmessungen 4,5 x 3,5 x 2,7 Meter unverzüglich zu beseitigen“. Knocks legte Widerspruch ein. Das Kassler Verwaltungsgericht nahm sich an.

Der Richter bat, was Knocks belegen kann, beide Parteien, bis zum nächsten Termin zu sondieren, ob man sich einigen könne. Im Anschluss geriet die Angelegenheit wohl mangels Wichtigkeit in Vergessenheit. Die Bauaufsicht erinnerte sich nun nach dreißig Jahren wieder. Der Grund: Knocks wollte das Grundstück samt Bienenhäuschen einer Hobbyimkerin verkaufen. Die Interessentin bat Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde auf das Areal, das bis in den Grünen See reicht, um abzusprechen, was sie an Veränderungen vornehmen könne.

Die Untere Naturschutzbehörde meldete daraufhin zwei Bauten der Bauaufsicht.

Daraufhin forderte die Behörde Heinz Knocks unter anderem auf, die Reste eines Baufundaments und einer Terrasse aus Steinfußbodenfundament zu entfernen. Der Hintergrund: In den 50ern Jahre besaß hier ein gewisser Emil Kord-Ruwisch eine Kneipe mit dem Namen „Blaue Grotte“, die er von einem Max Frey übernommen hatte. Das vor allem von US-Soldaten besuchte Etablissement brannte im Winter 1953 nieder. Noch kurz zuvor hatte der damalige Bürgermeister Anton Dey dem Wirt die Genehmigung für einen Anbau erteilt.

Heinz Knocks konnte aufgrund von Akten aus den 50er Jahren beweisen, dass es für die „Blaue Grotte“ eine Genehmigung gegeben hatte. Ende Juli 2019 bekam er ein Schreiben der Bauaufsicht, das „nach Überprüfung der Altakten“ davon auszugehen sei, dass die Terrasse am 26. Juli 1951 genehmigt wurde: „Insofern ist von einem Bestandschutz für die Reste des Betonfundaments und der Terrasse auszugehen.“ Im Klartext: Knocks muss doch keinen Bagger bestellen. Weiter heißt es aber: „Kein Bestandschutz ist jedoch für die Errichtung der Gartenhütte, des Metalleingangstores und des Maschendrahtzauns anzunehmen.“ Das Amt fordert, alles zu beseitigen. In einem Gutachten der Landschaftsarchitekten Götte und Partner von 1988 hieß es, „Alle Zaunanlagen entlang der Straße am Grünen See stammen aus Zeiten des Aufbaugesetzes vom 25.10.1948 und sind legal errichtet worden.“

Nach dem wegen der offenen Fragen gescheiterten Verkauf überließ Knocks sein Bienenhaus dem Imker Dimitri Daiker, der hier durch Ableger neue Völker heranzieht. „Ohne Zaun“, fürchtet Daiker, „kommen nachts auf dem Weg zum See Besoffene auf die Idee, einzubrechen und die Kästen zu öffnen“.

Heinz Knocks wendete sich per Brief an den Landrat Oliver Quilling. Der spricht in seinem Antwortschreiben ebenso wenig wie das Amt von einem Bienenhaus, sondern von einer Gartenhütte. Vor Ort kann aber jeder sehen: Die Holzhütte dient nur als Bienenunterkunft. Im Schreiben des Landrats heißt es dennoch, für die Gartenhütte bestehe „seit dem 22.03.1988“ eine bestandskräftige Beseitigungsanordnung: „Als Landrat des Kreises Offenbach möchte ich daher an Ihre Bürgerpflicht zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen appellieren.“

Möglicherweise bringt das Heinz Knocks mit dem Naturschutzgesetz in Konflikt. Dort steht: „Es ist verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.“