Stadt Offenbach sieht durch neues Gesetz die Stadtentwicklung weiter gebremst „Aktuell wird eher der Fluglärm geschützt“

Vertreter aus der Region Rhein-Main, darunter Offenbachs Flughafen-, Bau- und Bildungsdezernenten Paul Gerhard Weiß (Dritter von links) sowie Wolfgang Strengmann-Kuhn, Mitglied des Bundestags aus dem Offenbacher Wahlkreis (Mitte), demonstrierten vor dem Bundestag in Berlin. Foto: Stadt Offenbach

Offenbach (red) – Als wachsendes Oberzentrum im Rhein-Main-Gebiet ist die Stadt Offenbach in zweifacher Hinsicht Leidtragende des nahegelegenen Frankfurter Flughafens: Ihre Bevölkerung lebt unter einem sich immer weiter ausbreitenden Lärmteppich, während die durch den Fluglärm auferlegten Baubeschränkungen die künftige Stadtentwicklung gefährden. Ausnahmeregelungen für neue Schul- und Kita-Standorte, aber auch Sozialeinrichtungen sind nicht mehr vorgesehen, wenn die Novelle des Fluglärmschutzgesetzes in ihrer bisherigen Fassung beschlossen wird. Gemeinsam mit dem Flughafen-Berater Dieter Faulenbach da Costa ist Stadtrat Paul-Gerhard Weiß vergangene Woche nach Berlin gereist, um der Offenbacher Position Gehör zu verschaffen. Beide vertraten die Stadt bei der Anhörung der deutschen Fluglärmschutzkommissionen und besonders betroffener Kommunen zur Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes. Eingeladen hatte der Arbeitskreis Fluglärm im Deutschen Bundestag.

Vor der Anhörung hatten die Teilnehmer eine kleine Demonstration vor dem Bundestag organisiert, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

„Das geplante Absenken der Werte, die einen Anspruch auf passiven Lärmschutz begründen, begrüßen wir ausdrücklich. Dies würde mehr Menschen in Offenbach entlasten. Die strengeren Grenzwerte in den Lärmschutzzonen dürfen aber nicht weitere Baubeschränkungen für Kommunen zur Folge haben“, fasste Paul-Gerhard Weiß, Dezernent für die AG Flughafen sowie für Stadtplanung und Bildung, die Position Offenbachs im Bundestag zusammen.

Die geplante Überarbeitung des Gesetzes ist nach Ansicht von Weiß dringend notwendig: „Aktuell wird eher der Fluglärm geschützt als die Betroffenen.“ Das 2007 in Kraft getretene Fluglärmschutzgesetz begrenze nicht den Lärm, sondern beschränke sich darauf, sogenannte „Schutzzonen“ zu definieren, in denen es finanzielle Ansprüche auf passiven Lärmschutz – also bauliche Dämmung und Lärmschutzfenster – gibt. Verknüpft sei dies mit harten Baubeschränkungen für die betroffenen Kommunen. „Wir dürfen deshalb in 80 Prozent des Stadtgebietes regulär keine Kitas, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser oder Senioreneinrichtungen mehr bauen oder erweitern. Damit können wir nicht leben.“

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