Die Interviewer, die sich mit einem Schreiben der Stadt ausweisen können, gehen von Geschäft zu Geschäft und erfassen die Verkaufsfläche sowie die Sortimente. Eine Befragung der Händlerinnen und Händler ist in der Regel nicht notwendig. Der Betriebsablauf wird bei der Erhebung nicht gestört. Selbstverständlich werden Datenschutz und Anonymität bei allen Erhebungen berücksichtigt. Eine Veröffentlichung von betriebs- oder personenbezogenen Angaben erfolgt nicht.
lö
Stadtpost Rödermark
28.04.2022
Genug Geschäfte für die Nahversorgung?
- Neuen Kommentar schreiben