Was sagt die neue Trinkwasser-Gefahrenabwehrverordnung? Gießen im Notfall verboten

Kai Vahnenbruck ist bei den Maintal-Werken für die Wassertechnik verantwortlich. Bild: patrick scheiber

Maintal – Dieser Tage, in denen eigentlich immer etwas zu viel Nass von oben kommt, ist es kaum vorstellbar, dass es nur wenige Monate her ist, dass der Main-Kinzig-Kreis seine Einwohner zum Wassersparen aufgefordert hat. Lange Trockenperioden führen auch hierzulande zu sinkenden Trinkwasserspiegeln. Daher ist vor allem in den Sommermonaten ein sparsamer Umgang mit der Ressource Wasser angesagt. Doch wenn das Trinkwasser tatsächlich droht, knapp zu werden, sind Empfehlungen und Ermahnungen nicht mehr hilfreich. Deshalb hat der Kreis mit dem hessischen Städte- und Gemeindebund eine „Muster-Gefahrenabwehrverordnung“ erarbeitet, die es den Kommunen im Fall eines Trinkwassernotstands ermöglicht, zum Beispiel die Befüllung von Schwimmbecken oder die Rasenbewässerung mit Trinkwasser zu verbieten und bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld festzusetzen. Die Stadtverordneten haben die Gefahrenabwehrverordnung im September beschlossen. Damit ist Maintal zukünftig nicht mehr von höheren Behörden abhängig, sondern selbst handlungsfähig.

Das heißt konkret: Die Bürgermeisterin kann selbst die Gefahrenabwehrverordnung in Kraft setzen, wenn die Maintal-Werke dem Magistrat eine Mangellage melden. Dann tritt die Verordnung in Kraft. Rasen und Gärten zu wässern, Schwimmbecken zu füllen, Höfe und Terrassen abzuspritzen oder Fahrzeuge mit Trinkwasser zu waschen, ist dann verboten. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen bis zu 5000 Euro geahndet werden. Ausnahmen gelten für die sogenannte Abwehrbewässerung, die notwendig ist, um bleibende Schäden von Anlagen zu verhindern. Firmen, die Wasser zur Aufrechterhaltung des Betriebs „aus existenziellen Gründen“, brauchen, dürfen dies weiterhin tun, ebenso wie Krankenhäuser, Kur- und Pflegeanstalten, medizinische Bäder, Untersuchungsstellen und Forschungseinrichtungen.

Wie sich die Einhaltung dieser Verbote kontrollieren lässt, darüber waren sich die politischen Gremien allerdings vor dem Beschluss uneins. „Mit der Ordnungsbehörde werden wir nur bedingt in der Lage sein, Trinkwassermissbrauch festzustellen“, gab Erster Stadtrat Karl-Heinz Kaiser im Hauptausschuss zu und bezog sich auf „Kommissar Nachbar“, auf den sich die Stadt hier verlassen müsse: „Wir sind darauf angewiesen, dass Bürger die Maßnahmen proaktiv unterstützen.“ Er war sich allerdings auch sicher, dass man in Maintal insgesamt von „einem großem Teil der Bevölkerung ausgehen“ könne, der „im Fall eines Notstands sehr verantwortungsvoll mit Trinkwasser umgeht“. Die Überwachung „Kommissar Nachbar“ zu überlassen, war der WAM jedoch zu vage. „Es muss eine Organisation geben, die die Einhaltung überwacht“, erklärte Jörg Schuschkow den Antrag seiner Fraktion, die neue Verordnung zu verschieben, bis ein Konzept zur Kontrolle vorliegt. „Sonst verlaufen 90 Prozent der Ordnungswidrigkeiten im Sande.“ Ein grüner Garten allein sei noch kein Indiz für eine Ordnungswidrigkeit, verdeutlichte er das Problem, das die anderen Fraktionen jedoch nicht überzeugen konnte. Die stimmten der Magistratsvorlage mehrheitlich zu, sodass die Verordnung kürzlich in Kraft trat.

Ob ein Trinkwasser-Notstand eintritt, bestimmen die Maintal-Werke, die die Trinkwasserversorgung für die Kommune 2005 von den Kreiswerken Hanau übernommen haben. Solange die Maintal-Werke 90 Prozent des Trinkwassers von Hessenwasser erhalten, sei die Gefahr eines Notstands in Maintal aber gering, erklärt Kai Vahnenbruck. Das sei allerdings kein Freifahrtschein zur Wasserverschwendung, mahnt er: „Vertraglich ist festgelegt, dass Hessenwasser zu 100 Prozent liefert. Ob sie das auch noch in Zukunft können, wissen wir nicht.“

Das Wasser aus dem Spessart sei sehr beliebt. Maintal profitiere davon, dass Hessenwasser ganz Frankfurt mit dem weichen Trinkwasser beliefere. Tatsächlich sei der Wasserverbrauch durch modernere Wasch- und Spülmaschinen etwa ohnehin gesunken. 130 Liter verbrauche jeder Maintaler im Schnitt pro Tag. In den 1970er Jahren rechnete Hessenwasser noch mit 170 Litern pro Person.

Jährlich im Sommer veröffentlichen Kreis und Stadt nützliche Tipps, wie sich der Wasserverbrauch im Alltag noch weiter senken lässt, um die gesicherte Versorgung nicht zu gefährden. Etwa, indem man Regenwasser und Wasser zum Obst- und Gemüsewaschen sammelt, kurz duscht, statt zu baden, und die Sparspültaste an der Toilette benutzt.
 bme