Ab 1 März gilt in Rödermark Leinenpflicht Hunde müssen an die Leine

Ordnungsgemäß führt dieses Herrchen seinen Vierbeiner an der Leine.

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Rödermark (red) – Hunde müssen beim Gassi gehen wieder an die Leine genommen werden. Grund ist die Brut- und Setz-Zeit der Vögel. Die Anleinpflicht gilt vom 1. März bis zum 15. Juni in den dafür ausgewiesenen und mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten, so Ordnungsdezernent und Erster Stadtrat Jörg Rotter.

Durch die Anleinpflicht sollen Übergriffe von freilaufenden Hunden auf Wildtiere verringert werden. Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente oder Wachtel erhalten durch die Leinenpflicht Schutz beim Brutgeschäft. Sie werden so nicht aufgestöbert, erschreckt und von ihren Nestern vertrieben, was üble Folgen für den Nachwuchs hätte: Eier und Junge würden für Krähen und Elstern zu leichten Opfern.
Auch Wildtiere wie Rehe oder Hasen können bei der Aufzucht ihres Nachwuchses durch freilaufende Hunde gestört werden. Wenn diese Tiere aufgescheucht werden, finden sie meist erst nach Stunden wieder zurück zu dem Platz, an dem sie ihr Junges abgelegt oder zurückgelassen haben.

Es wird kontrolliert

Um die Tiere effektiv zu schützen, werden auch in diesem Jahr wieder schwerpunktmäßig Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt.
Auch hat es sich noch nicht bei allen Hundehaltern herumgesprochen, dass nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) alle Hunde am Halsband Namen, Anschrift und Telefonnummer des Besitzers tragen müssen, wenn man sich im Freien bewegt. Verstöße gegen die Verordnung können bis zu 5.000 Euro Geldbuße kosten.
Ordnungsdezernent Stadtrat Jörg Rotter, Jagdpächter und Landwirte appellieren an alle Besitzer von Vierbeinern, während der Leinenpflicht ein für alle Beteiligten erträgliches Miteinander zu ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist erwünscht.
Auf einen weiteren Punkt, der von Hundebesitzern oft unterschätzt wird, machen die Landwirte aufmerksam. Wenn der Vierbeiner sein Geschäft im erntereifen Gras oder auf aufgehäuften Futterreihen erledigt, wird es mit den Erntemaschinen aufgenommen. Einmal mit dem Heu vermischt, verursacht dies den Befall mit Schimmelpilzen und im schlimmsten Fall die Kontamination mit den Eiern des Hundebandwurms. Das ist gesundheitsschädlich für Rinder und Pferde.

Hinweis auf Tüten für Hundekot

In diesem Zusammenhang weist die Stadt auch noch einmal auf die „Hundetüten“ hin, die es im 50er-Pack für einen Euro in den Rathäusern gibt. Mit diesen Tüten können Hundehalter einem in der Bevölkerung gern gemachten Vorurteil vorbeugen und die Hinterlassenschaften ihrer vierbeinigen Freunde hygienisch entfernen und ordnungsgemäß entsorgen.
Die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwanges kann auf der Homepage der Stadt Rödermark (www.roedermark.de), im Rathaus Urberach, Zimmer 101, oder im Sozialrathaus, Zimmer 12 eingesehen werden.
Weitere Auskünfte zur Anleinpflicht geben im Rathaus Urberach Jasmina König, Telefon  06074 911-829, und Günther Braun, Telefon  06074 911-830.