Dr. Kappes zum Datenschutztag am 28. Januar „Digitalisierung muss anonym nutzbar sein“

Martin Kappes von der Forschungsgruppe für Netzwerksicherheit, Informationssicherheit und Datenschutz. Foto: UAS/Stefanie Kösling/p

Nordend West (red) – Anlässlich des Europäischen Datenschutztages am 28. Januar hebt Martin Kappes, Leiter der Forschungsgruppe für Netzwerksicherheit, Informationssicherheit und Datenschutz an der University of Applied Sciences (UAS), die notwendigen technischen Vorkehrungen hervor: „Informationelle Selbstbestimmung und der besondere Schutz personenbezogener Daten sind mit Blick auf die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft von unabdingbarer Bedeutung für freiheitliche, demokratische Gesellschaften. Daher ist es besonders wichtig, nicht nur juristische, sondern vor allem auch technische Vorkehrungen zu treffen und Technologien zur Verfügung zu stellen, die diese Grundrechte wirkungsvoll schützen.“ Hierzu zählten auch Möglichkeiten, Digitalisierung anonym und unüberwacht nutzen zu können.

Laut Kappes können Technologien wie die Anonymisierung und das Verbergen von IP-Adressen die Grundrechte demokratischer Gesellschaften schützen, indem sie eine überwachungsfreie Nutzung digitaler Angebote ermöglichen: „Damit gibt es keinen Freibrief für Unternehmen oder Staaten mehr, die Nutzer lückenlos zu überwachen.“ Es müsse möglich sein, im Web 3.0 verteilte und dezentrale Plattformen zu nutzen. „Das ist wichtig, um unabhängig von den Angeboten großer Internetkonzerne zu sein. Technisch umsetzbar wird dies auch durch Blockchain-Technologien“, sagt Kappes. Aus technischer Sicht müsse insbesondere mehr auf eine Abschirmung der IP-Adresse gesetzt werden, um personenbezogene Daten zu schützen.