Wiederaufbau des alten Schauspielhauses zunächst abgelehnt Gemeinschaft lässt nicht locker

Den Blick auf die Frankfurter Skyline aus dem 16. Stock konnten die Besucher der Veranstaltung genießen.

Innenstadt (zmo) – Es hätte so schön sein können für die Mitglieder, wenn der Verein „Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus“, der mit allen seinen zur Verfügung stehenden Mitteln um den Wiederaufbau des alten Schauspielhauses kämpft, eine positivere Meldung des Verwaltungsgerichts Frankfurt bekommen hätte. Hatte der Magistrat der Stadt zuvor ein Bürgerbegehren des Vereins abgelehnt und der Verein daraufhin eine Klage eingereicht, so wurde auch diese Ende Juni per Klageerwiderung abgelehnt.

Trotz dieses Dämpfers lud der Verein seine Mitglieder, Freunde und interessierte Frankfurter Bürger zum „Roof Top Summit“, einem Sommerabend im 16. Stock des Aparthotels Adina, ein. „Natürlich erfreut uns diese Entwicklung keineswegs“, beklagt sich Thomas Mann, ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments und Vorstandsmitglied der Vereinsgemeinschaft Schauspielhaus. „Für uns ist es einfach unverständlich, dass die Stadt Frankfurt keinerlei Bereitschaft zum gemeinsamen Dialog zeigt.

Die Juristen des Rechtsamts sind offenbar nicht in der Lage, diese doch recht komplizierte Situation selbst in die Hand zu nehmen. Das zeigt, dass sie nun auf eine Kanzlei aus München zurückgreifen müssen. Die Aufzählung krampfhafter Scheinbegründungen beweist deutlich das Unwissen, das da aus München kommt“, so lautete die kritische Bemerkung von Thomas Mann.

Objekt der Begierde ist das Frankfurter Schauspielhaus. Es muss erneuert werden, darüber sind sich alle einig. Die Stadt denkt an einen modernen Neubau, die Vereinsgemeinschaft Wiederaufbau favorisiert die Rekonstruktion des ursprünglichen Schauspielhauses von 1902. Dieses Vorhaben kam offensichtlich bei den Stadtverordneten nicht gut an. Die Ablehnung erklärten sie unter anderem damit, dass „Titel und Begründung des Bürgerbegehrens in Teilen irreführend seien“.

Der Titel des sogenannten „kassatorischen Bürgerbegehrens“, das einen Beschluss der Stadtverordneten aufheben wollte, lautet „Rettet das Schauspielhaus“. Damit werde suggeriert, dass ursprüngliche Schauspielhaus existiere noch. Für die Stadt ist es eindeutig, dass nur noch 25 Prozent der Rohbausubstanz, zehn Prozent der Außenarchitektur, sieben Prozent der Baudekoration und ein Prozent der Inneneinrichtung erhalten ist.

Das Bürgerbegehren dagegen behauptet, das Schauspielhaus sei im Krieg nur beschädigt worden, 40 bis 50 Prozent der Substanz wären noch einsetzbar. In einem Interview mit Thomas Mann, ob seine Vereinsgemeinschaft auch im heutigen Modus, Krieg, Pandemie und Energiekrise, weiterhin daran glaubt, dass die Stadt und auch die Einwohner Frankfurts einer Neukonstruktion des „Alten Schauspielhauses“ von 1902 mit bislang unbekannten Kosten zustimmen würde, bejahte der Politiker. „Die Kultur ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft, das sollte nicht unterschätzt werden. Die Stadt sollte daher auch den Mut haben, die Bürger an diesem Projekt zu beteiligen“, sagte Mann und fügte hinzu: „Wir fühlen uns im Recht und werden weitermachen“.

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