Schilder für Rücksicht auf Fußgänger sind missglückt

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Frankfurt (red/sh) – Der Verein „Fuss“ stellt klar: Die Rücksichtnahme von Rad- und Rollerfahrern sowie Inline-Skatern gegenüber Fußgängern auf Wegen in Grünanlagen ist kein freiwilliger Akt der Höflichkeit, sondern gesetzlich klar geregelt: Sie ist Pflicht! In der Grünanlagensatzung heißt es dazu nämlich, dass Fußgänger den Vorrang genießen. Mit zum Teil verspielt-lässigen Hinweisschildern will das Grünflächenamt darauf aufmerksam machen, doch die Schilder sind einfach nur missglückt. Zum Beispiel ist im Grüneburgpark eins zu sehen, auf dem ein Rennradfahrer mit dem Vorderrad auf das Haus einer großen Schnecke auffährt. Die Schnecke stellt offensichtlich den lahmarschigen Fußgänger dar, der dem Radler den Fahrspaß vermiest. Womöglich ist der Fußgänger auch noch eine Stolperfalle für den Radler? Zu lesen ist auf dem Schild: „Mit Rücksicht fährt sich’s besser“. Sowieso. Aber noch besser mit eindeutiger Beschilderung!