Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen per Gesetz einen Schwerbehinderten beschäftigen. Aber auch Arbeitgeber mit weniger Angestellten können natürlich schwerbehinderte Menschen einstellen. Doch was gilt es alles zu beachten, welche Fördermöglichkeiten kommen in Frage, was gibt es an Hilfsmitteln?
Diese und mehr Fragen beantworten die drei Fachberater. „Wir fungieren als Lotsen“, sagt Prodan. Denn viele Unternehmen würden zwar gerne jemanden mit Schwerbehinderung einstellen, befürchten aber „vermeintliche Hürden.“ Einige zahlen deswegen die Ausgleichsabgabe, wenn sie die Quote nicht erfüllen. „Wir beraten das Unternehmen kostenlos rund um die Ausbildung und Einstellung und auch bei der Beantragung von Förderleistung“, stellt er klar. „Einige wissen gar nicht, dass sie Fördermittel bekommen, wenn sie einen Schwerbehinderten einstellen“, ergänzt Yilmaz.
Als schwerbehindert gilt ein Mensch ab 50 Grad der Schwerbehinderung. „Menschen mit einem Grad von 30 bis 50 können eine Gleichstellung zur Schwerbehinderung beantragen“, erläutert er. Der Vorteil für den Arbeitgeber: Die Fördermittel und Bedingungen sind dann die gleichen wie bei den Schwerbehinderten. „Es gibt viele Behinderungen. Sie sind nur nicht alle sichtbar“, sagt Prodan. Die Bilder der Schwerbehinderung sind unterschiedlich – das können Menschen mit Diabetes sein, Krebserkrankte, Menschen mit psychologischen Einschränkungen, Organtransplantierte, Epileptiker, Sehbehinderte und mehr. „Wir fungieren als Schnittstelle zwischen Unternehmen und Netzwerkpartnern wie der Agentur für Arbeit. Wir können bei der Stellenbesetzung den Arbeitgeber unterstützen“, erläutert Strunk.
Ein Beispiel: Eine Schreinerei möchte jemanden mit Schwerbehinderung einstellen, wüsste aber nicht, in welchem Bereich. „Da gibt es mehrere Möglichkeiten, denn es muss ja auch jemand Bürotätigkeiten machen. Oder in der Werkstatt selbst kann ein gehörloser Mensch arbeiten“, zeigt Prodan Möglichkeiten auf. Yilmaz führt Ikea ins Spiel: „Die sind ziemlich aktiv, was die Inklusion angeht.“ So seien beispielsweise blinde Menschen am Telefonkundensupport angestellt.
Aktuell betreiben die drei viel Aufklärungsarbeit, gehen zu Firmen und Unternehmen vor Ort und klären sie über ihre Möglichkeiten auf. „Wir sind auf Jobbörsen und Events, wo man mit Arbeitgebern in Kontakt kommt“, sagt Prodan. Das Thema Aufklärungsarbeit soll 2024 mit Fachveranstaltungen zu verschiedenen Themen wie Prävention erweitert werden.
„Man muss es ja auch so sehen, dass viele Arbeitgeber vor einem Fachkräftemangel stehen. Die Inklusion ist ein Baustein, dem zu entgegnen“, betont Strunk.
Wer sich informieren möchte, kann die drei Fachberater kontaktieren. Noah Prodan ist unter Z 0172 5630220 und per Mail an noah.prodan[at]frankfurter-verein[dot]de erreichbar, Önder Yilmaz unter Z 069 58090929 (yilmaz.oender[at]bwhw[dot]de) und Heinrich Strunk unter Z 069 58090961 (strunk.heinrich@bw hw.de). Weitere Infos gibt’s im Internet auf www.eaa-hessen.de