Ausgleichsflächen geplant Bessere Situation für Feldhamster

Dr. Richard Raskin

Schöneck – Sein Gutachten zum Schutz des Feldhamsters erläuterte kürzlich im Ausschuss Dr. Richard Raskin von der Raskin Umweltplanung und -beratung GbR. Auch wenn im Planungsgebiet bislang nur ein Feldhamsterbau vor fünf Jahren nachgewiesen worden sei, so lägen aus dem Umfeld mehrere Nachweise vor, unter anderem zwei aktuelle Nachweise aus dem Ausgleichsteilplan B und etliche weitere im Umfeld der Hohen Straße. Es könne zudem nicht ausgeschlossen werden, dass bis zur Erschließung weitere Einzeltiere einwandern. Zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorschriften für den Feldhamster sei eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme vorzunehmen. Das heißt, es werden Ausgleichsflächen in angrenzenden Gebieten angelegt. Insgesamt strebe die Gemeinde einen dauerhaften „Hamsterausgleich“ von 9,9 Hektar an. „Die Situation für den Feldhamster wird sich durch die Ausgleichsmaßnahmen deutlich verbessern“, so Raskin. Die Ursachen für den Rückgang der Population lägen in der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen. Und zu den Äckern in Kilianstädten: „Mais besiedelt der Feldhamster nicht.“

Landwirt i.R. Ottmar Kressel übt Kritik an den Feststellungen des Naturschutzgutachters Raskin. Die Aussage, bisher wäre viel Mais mit geringem Lebensraumwert für den Feldhamster auf der Planungsfläche angebaut worden, sei falsch und fuße auf einer mangelhaften Datenerhebung. Tatsächlich wechselten jährlich eine Vielzahl von Feldfrüchten auf der Fläche.

Laut Raskin werde sich die Situation für den Feldhamster durch die umfangreichen Ausgleichsmaßnahmen verbessern. Kressel kann dieser Einschätzung nicht zustimmen. „Den Landwirten wird derart viel Fläche entzogen, dass es ihnen zukünftig nicht mehr möglich sein wird, die seit Jahren erfolgreichen, freiwilligen Artenschutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Main-Kinzig-Kreis fortzusetzen.“

Manfred Sattler von der AG Feldhamsterschutz übt ebenfalls Kritik. „Dass das Verbot der Tötung, der Vernichtung von Ruhe- und Lebensstätten sowie den mittlerweile EU-gerichtlich bestätigten Lebensraumschutz durch eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme umgangen werden soll, ist in keiner Weise rechtssicher, auch wenn höher gestellte Naturschutzbehörden in Hessen dies so auslegen mögen“, so Sattler.
fmi/Foto: fritzsche