Tankstelle kündigt nach Kundenbeschwerden Vertrag mit Parkvision Aral erstattet Bußgeld

Überwachung beendet: Zwar hing vorerst an der Aral-Tankstelle in Heldenbergen noch ein Schild des Unternehmens Parkvision, das auf das „absolute Durchfahrtsverbot“ hinweist, doch der Vertrag mit dem Unternehmen ist gekündigt. Bild: jan-otto weber

Nidderau – Gute Nachrichten für die Kunden der Aral-Tankstelle in Heldenbergen: Die Gefahr, ein Bußgeld beim Befahren des Geländes zu kassieren, ist vorbei. Zwar hing vorerst noch ein Schild der Parkraumüberwachungsfirma Parkvision an einem Mast, doch wie eine Mitarbeiterin vor Ort unserer Zeitung bestätigte, ist das Vertragsverhältnis beendet und die Kameras auf dem Tankstellengelände sind entfernt.

In den vergangenen Wochen hatte es massive Beschwerden von Autofahrern auf Internet-Plattformen wie Google Maps oder Facebook über die Geschäftspraktiken von Parkvision gegeben. Der Betreiber der Tankstelle hatte Parkvision eigentlich engagiert, um unberechtigtes Parken auf dem Tankstellengelände zu unterbinden. Außerdem sollten die Autofahrer abgeschreckt werden, die das Gelände der Servicestation als Abkürzung und „Unerlaubte Nutzung der Privatfläche als Durchfahrtsstraße“ benutzt haben, um die Ampelanlage an der Kreuzung Büdesheimer Straße/Konrad-Adenauer-Allee zu umfahren.

Doch der Schuss ging gewaltig nach hinten los, denn einigen Kunden, die lediglich zum Einkaufen die Station anfuhren, den Reifendruck überprüften oder wieder umkehrten, weil die Waschanlage defekt war, erhielten ebenfalls Strafbescheide in Höhe von 40 Euro zugeschickt.

Zudem wurde von vielen Betroffenen infrage gestellt, ob das Anbringen der Überwachungskameras rechtens sei. Der Ärger bei den Betroffenen war groß, viele Beschwerden gipfelten in der Aussage, die Tankstelle habe sie als Kunden für immer verloren.

Das Tankstellen-Team versuchte daraufhin, die betroffenen Autofahrer mit einem standardisierten Antworttext zu besänftigen und verwies sie direkt an die Service-Abteilung des Mineralölkonzerns. Die Beschwerden führten zum Erfolg. Ein Kunden-Eintrag bei Google Maps vom 20. November bestätigt: „Gerade als ich dort war, sind die Kameras von Parkvision demontiert worden und der Spuk mit diesen Abzockern sollte somit ein Ende haben.“

Auf der Plattform ist auch in einem Fall eine ausführliche Antwort des Kunden-Service von Aral veröffentlicht. „Unsere Tankstellenpartner:innen sind selbstständige Unternehmer:innen. Nach Rücksprache belastet die Tankstelle vermehrt Falschparkende und/oder Autofahrende, die unberechtigt, ohne Geschäftsabsichten das Gelände zum Teil mit erhöhter Geschwindigkeit überfahren. Um diese Vorfälle zu reduzieren, wurde Parkvision damit beauftragt, diese Fälle nachzuverfolgen. Da nach Kundenbeschwerden festgestellt wurde, dass Parkvision entgegen der Vereinbarung auch Kunden und Kundinnen unberechtigt eine Geldstrafe ausstellt, wurde der Vertrag mit Parkvision gekündigt.“

Weiter schreibt Aral dem Kunden in dem konkreten Fall: „Da Sie mit Ihrem Widerspruch bei Parkvision keinen Erfolg hatten, und die Erhebung der Geldstrafe durch Parkvision unberechtigt gewesen ist, erstatten wir Ihnen die Geldstrafe in Höhe von 40 Euro in Form einer beigefügten digitalen Aral SuperCard im Wert von 40 Euro, die Sie bei der nächsten Tankung einer Aral Tankstelle einlösen können.“
 tse

Kommentare

Ihr Artikel in der Hanauer Wochenpost vom 15.12.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider bin ich auch einer der vielen Kunden, die sich von der Park Vision hat erpressen lassen. Ich habe einmal EUR 40,00 vor ca. einem Jahr und einmal EUR 55,00 jetzt im Dezember an diese Erpresser überwiesen, die von der Aral in Nidderau beauftragt wurden deren Parkplatz zu überwachen. Weil Sie in Ihrem Artikel geschrieben hat, dass Aral diese unberechtigten Strafen zurück erstattet, habe ich heute bei der Aral Nidderau angerufen um in Erfahrung zu bringen, an welche genaue Adresse ich mein Schreiben richten muß um ebenfalls die Rückerstattung der zu unrecht von mir eingeforderten Strafgebühren zurück zu fordern. Von einer Mitarbeiterin der Aral in Nidderau erfuhr ich, dass Ihr Artikel bezüglich der Rückerstattung durch Aral ein Fake sei. Die hat mich schon sehr verwundert. Ich fagte weiterhin, ob denn die Aral, Nidderau nicht eine Richtigstellung des Artikel verlangt habe. Daraufhin erhielt ich die Antwort, dass die Hanauer Wochenpost das Verlangen der Aral, Nidderau nach Richtigstellung des Artikel über die angebliche Rückerstattung der Strafgebühren die die Park Vision erhalten hat, ignoriere. Dies erstaunt mich ebenfalls und wäre über ein Feedback Ihrerseits dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Brähler