Zahl der Badegäste auf 1 700 Personen eingeschränkt Badesaison beginnt am 15. Juni

Sie freuen sich auf den Saisonbeginn im Strandbad: Fachangestellter Christoph Reckemeier (links) und Rettungsschwimmer Senel Loos. Foto: pulwey

Nieder-Roden – Das Strandbad öffnet am Dienstag, 15. Juni. Eine neue Verordnung des Landes erlaubt aber nur noch ein Drittel der Besucherzahl. Bis zu 1700 Badegäste dürfen sich gleichzeitig am See aufhalten. Letzten Sommer waren noch 5 500 erlaubt.

Zehn Quadratmeter Liegefläche pro Person: Das ist die neue Rechengröße aus Wiesbaden. Für den Rodgau-See bedeutet das 1 700 Personen, 1 300 am Textil- und 400 am FKK-Strand.

Die Stadt überwacht die Besucherzahl wieder über ein Online-Ticketsystem. Es ist über die städtische Homepage erreichbar. Im Gegensatz zu anderen Schwimmbädern und Seen müssen sich Besucher nicht auf ein bestimmtes Zeitfenster festlegen. Sie können so lange bleiben, wie sie wollen. Bei Vollbelegung wird der Verkauf gestoppt; weitere Eintrittskarten sind erst dann wieder erhältlich, wenn andere Besucher das Gelände verlassen haben.

Erstmals gibt es auch wieder Dauerkarten. Sie werden ausschließlich an der Strandbadkasse verkauft. Auch wer eine Dauerkarte besitzt, muss vor jedem Besuch ein Onlineticket buchen, damit die maximale Besucherzahl nicht überschritten wird.

Die Eintrittspreise bleiben unverändert: Die Tageskarte für Erwachsene kostet drei Euro, für Kinder und andere Ermäßigte 1,50 Euro.

Dauerkarten kosten 50 Euro, ermäßigt 25 Euro; für Familien mit einem Kind bezahlen 70 Euro.

Noch offen ist, ob Badegäste erneut einen Corona-Zuschlag von 50 Cent pro Besuch bezahlen müssen. Darüber entscheidet die Stadtverordnetenversammlung am Montag, 7. Juni.

Im vergangenen Jahr hatte der 50-Cent-Zuschlag auf den Eintrittspreis für Diskussionen gesorgt. Manche bezweifelten sogar die Rechtsgrundlage, schließlich habe das Stadtparlament die Gebührensatzung nicht geändert. Bürgermeister Jürgen Hoffmann betonte damals, es handele sich um Verwaltungskosten. Die 50 Cent pro Person seien ein kleiner Beitrag zu den Kosten des Ticketsystems.

Nun entscheiden die Stadtverordneten über eine Öffnungsklausel: Bei besonderen Ereignissen wie Pandemien oder Krisensituationen soll der Magistrat das Recht erhalten, das Eintrittskartensortiment einzuschränken und Zusatzgebühren zu erheben. Im Vergleich zu anderen Badeseen kommen die Besucher in Rodgau noch günstig weg. Am Langener Waldsee zum Beispiel ist der Eintrittspreis erheblich höher (fünf Euro), dazu kommen noch 50 Cent Vorverkaufsgebühr und 50 Cent Corona-Zuschlag. Am Badesee Raunheim werden sogar 1,50 Euro Systemgebühr fällig. Pünktlich zum Saisonbeginn am Rodgau-See ist auch das neue Funktionsgebäude fertig – oder fast fertig. Die Abtrennungen für die Sanitärräume sind noch nicht geliefert, deshalb bleiben die Container für Duschen und WCs vorerst in Betrieb.

VON EKKEHARD WOLF