Um keinen Preis die Rennbahn verlieren Frankfurter Renn-Klub legt Revision gegen Urteil ein

Seit einiger Zeit steht die Galopprennbahn in Sachsenhausen leer. Veranstaltungen gibt es hier nicht mehr. Der Vorstand des Frankfurter Renn-Klubs setzt sich juristisch zur Wehr. Foto: dpa

Sachsenhausen (dpa/gre) – Der Frankfurter Renn-Klub hat beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision gegen das Urteil zur Räumung der Frankfurter Galopprennbahn eingelegt. Die sei bereits am Dienstag, 1. August, geschehen, sagte Renn-Klub-Schatzmeister Carl-Philip Graf zu Solms am vergangenen Mittwoch. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte in der vergangenen Woche die Berufung des Klubs gegen die Räumungsklage der Stadt zurückgewiesen. Als Eigentümerin des Grundstücks habe die Stadt ein Kündigungsrecht, hieß es.

Vorangegangen war ein langwieriger Rechtsstreit, zu dem mittlerweile mehrere Prozesse an verschiedenen Gerichten geführt werden. Die Stadt will das Rennbahngelände an den Deutschen Fußball-Bund (DFB) übergeben, der dort den Bau einer Leistungsakademie plant. Der DFB hat mit der Stadt längst alle maßgeblichen Verträge zur Übertragung des Geländes und zum Bau des rund 140 Millionen Euro teuren Leistungszentrums unterschrieben.

Eigentlich sollte der Baubeginn bereits 2016 erfolgen. Der Renn-Klub hingegen pocht auf die Einhaltung des bis 2024 laufenden Nutzungsvertrages für das Rennbahngelände. Im vergangenen Dezember hatte bereits das Frankfurter Landgericht der Räumungsklage der Stadt stattgegeben. Die Stadt will das Areal nun möglichst bald räumen lassen und hat dafür bereits eine entsprechende Sicherheitsleistung von 350.000 Euro bei Gericht hinterlegt. Sollte der BGH der Revisionsklage stattgeben, könnte der Renn-Klub für Abbrucharbeiten auf dem Gelände entschädigt werden.