Letztmals mit Landesgesellschaft, erstmals ohne Gasleitung Baugebiet mit Besonderheiten

Gewaltige Erdhügel haben die Bagger und Bulldozer aufgetürmt, die mit der Erschließung des Baugebietes am Alten Seeweg begonnen haben. Private Bauherrn können nächstes Jahr loslegen. Bild: Michael Löw

Ober-Roden – Das neue Baugebiet am Alten Seeweg nimmt Gestalt an. Die Hessische Landgesellschaft (HLG) hat mit dem Bau der einzigen Straße und dem Verlegen von Leitungen begonnen. Die Erschließungskosten werden einschließlich der Planungs- und sonstigen Nebenkosten auf ungefähr drei Millionen Euro geschätzt und von der HLG getragen. Der städtische Haushalt wird nicht belastet.

Das Gebiet ist 1,75 Hektar groß, die Nettobaufläche beträgt 12 777 Quadratmeter. Die HLG vermarktet davon 9 441 Quadratmeter, der Rest bleibt im Besitz der ehemaligen Eigentümer.

Geplant ist folgende Bebauung: 16 Grundstücke für Doppelhaushälften,  12 Grundstücke für Einzelhäuser, . ein Grundstück für ein Mehrfamilienhaus mit drei Stockwerken und 20 Wohneinheiten,  ein Grundstück für Reihenhausbebauung mit bis zu fünf Objekten.

Alles in allem entstehen am Alten Seeweg rund 60 Wohneinheiten.

Die Erschließungsarbeiten werden bis Ende dieses Jahres dauern. Die private Bautätigkeit kann dann nächstes Jahr beginnen, teilt die HLG mit.

Zwei Besonderheiten prägen das Baugebiet. Es ist wohl das Letzte, das die Stadt zusammen mit der HLG erschließt, und das Erste, in das kein Versorger eine Gasleitung legen wird. Das hatte sich bei der Offenlegung des Bebauungsplanes herausgestellt: Die Chance, auf lange Sicht hin einen fossilen Brennstoff zu verkaufen, waren dem Unternehmen zu gering. Trotzdem schreibt die Stadt den Bauherrn nicht vor, ihre Wohnungen nur noch mit erneuerbaren Energien, zum Beispiel Sonnenkollektoren oder Erdwärme, zu heizen und mit Warmwasser zu versorgen. Sie setzt darauf, dass Grundstücksbesitzer angesichts hoher Gas- und Ölpreise intelligente Technik benutzen. Das können auch Systeme sein, die klassische Brennstoffe besonders effizient verwerten.

Zurück zur HLG: Mit der wollte die Stadt eigentlich alle neuen Baugebiete erschließen -– inklusive der Grundstückskäufe. Doch ein privater Konkurrent klagte mit Erfolg gegen das Verfahren. Die Stadt muss jetzt ausschreiben. Oder – wie am Urberacher „Hainchesbuckel“ – die Verhandlungen mit den Grundstücksbesitzern in eigener Regie führen und die Baggerarbeiten selbst in Auftrag geben.
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