Hundeschule muss der Rechtslage weichen Verein Familienhund sucht neuen Trainingsplatz

Die Hunde des Vereins Familienhund trainieren am Berger Nordhang. Doch das Gelände liegt in einem Schutzgebiet. Foto: p

Bergen-Enkheim (sh) – Acht Jahre lang nutzte der Verein Familienhund ein gepachtetes Grundstück am Berger Nordhang als Hundetrainingsplatz. Doch wie der Verein nun von der Unteren Naturschutzbehörde erfuhr, ist es weder erlaubt, dieses Gelände einzuzäunen noch dort dauerhaft Parcours-Geräte aufzustellen. Jetzt sucht die Hundeschule eine neue Bleibe.

„Ein Hundetraining ohne Einfriedung ist nicht möglich“, sagt Hans-Günther Großmann, Erster Vorsitzender des Vereins Familienhund.  Das Gelände, auf dem wöchentlich zwischen 55 und 65 Mensch-Hunde-Teams trainieren und den Hunden Grundkommandos und Gehorsam beibringen, befindet sich in einer Landschaftsschutzzone II. Flächen, die sich in dieser Schutzzone befinden, dürfen nach Auskünften der Unteren Naturschutzbehörde nicht bebaut werden. „Generell gilt dies für alle Flächen außerhalb des Siedlungsbereichs“, erläutert Volker Rothenburger, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde. Um dort bauen zu dürfen, müsse von der Stadt Frankfurt ein Bebauungsplan gestellt werden, der dort zum Beispiel einen Freizeitgarten ermögliche. „Auf einer solchen Fläche kann man dann auch ein Vereinsgelände ausweisen“, erklärt Rothenburger. Befindet sich die Fläche allerdings – wie der Hundetrainingsplatz des Vereins Familienhund – in der Landschaftsschutzzone II, ist es nicht möglich, einen Bebauungsplan zu stellen, führt Rothenburger aus.

Naturschutzbehörde suchte das Gespräch mit dem Verein Familienhund

Aufmerksam auf die nicht legale Bebauung des Geländes wurde die Behörde letztlich, weil Spaziergänger Anstoß an dem Hundeplatz genommen und diesen gemeldet haben. „Daraufhin haben wir die rechtliche Situation geklärt und nachdem feststand, dass für dieses Grundstück keine Genehmigung für eine Bebauung vorlag, haben wir das persönliche Gespräch mit dem Verein gesucht“, schildert Rothenburger das Procedere.

„Die Rechtslage ist eindeutig. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben werden wir dort niemals eine Genehmigung für die Fortführung des Hundetrainings bekommen“, bedauert Großmann. Es ist nicht das erste Mal, dass der Verein, der seit fast 17 Jahren besteht, umziehen muss. „Bereits 2008 musste ein gepachtetes Grundstück am Berger Nordhang aufgrund einer behördlichen Anordnung geräumt werden“, blickt Großmann zurück. „Das derzeitige Gelände konnte unter intensiver Mithilfe des Vereinsrings und des Ortsbeirats Bergen-Enkheim gepachtet werden“, sagt der Vorsitzende. Mehrere tausend Euro habe der Verein seinerzeit in die Rodung der Büsche investiert. „Nur durch das Engagement nahezu aller Mitglieder des Vereins konnte dieser Kraftakt bewältigt werden“, erzählt Großmann.

Verein muss bis Ende 2018 das Gelände verlassen haben

In unmittelbarer Nachbarschaft des Hundetrainingsplatzes des Vereins Familienhund befindet sich auch das Gelände des Hundesportvereins PSV Bergen-Enkheim. Die Untere Naturschutzbehörde recherchiere derzeit, ob für die Bebauung dieser Fläche eine Genehmigung vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, werde es auch dort zu einem persönlichen Gespräch kommen, denn es gebe weder Gewohnheitsrecht noch Bestandsschutz. „Sobald die rechtliche Lage klar ist, versuchen wir immer gemeinsam mit den Betroffenen einen Konsens zu finden“, sagt Rothenburger. Auch mit dem Verein Familienhund habe man eine Übereinkunft getroffen. „Die Untere Naturschutzbehörde zeigte sich bezüglich des Zeitraums der endgültigen Räumung sehr flexibel und macht unserem Verein keinen unnötigen Zeitdruck“, berichtet Großmann. Bis Ende 2018 hat der Verein nun Zeit, auf ein neues Gelände umzuziehen.

Wer dem Verein mit einem rund 800 bis 1500 Quadratmeter großen zu verpachtendem Grundstück helfen kann, möge sich an den Vereinsvorsitzenden Hans-Günther Großmann unter Telefon 069 40807377 oder per E-Mail an hans-guenther.grossmann[at]t-online[dot]de wenden. „Wir sind voller Zuversicht, dass es uns gelingt, die gute Arbeit der vergangenen Jahre auf einem neuen Gelände fortzuführen“, so Großmann.