Bei einer Überweisung muss dazu im Verwendungszweck das korrekte Kassenzeichen angegeben werden, damit eine direkte Verbuchung der Zahlungseingänge erfolgen kann.
Das Kassenzeichen setzt sich aus der jeweiligen sechsstelligen Finanzadresse (FAD) sowie der Abgabenart und der Objektnummer zusammen.
Beispiele hierfür sind:
100100-200-1 für die Grundsteuer
100100-300-1 für die Gewerbesteuer
100100-400-1 für die Hundesteuer
Das Kassenzeichen ist auf den entsprechenden Steuerbescheiden, den die betroffenen Haushalte von der Stadt Erlensee erhalten.
Bei Überweisungen oder Daueraufträgen muss stets das Kassenzeichen in oben genannter Form angegeben werden, damit eine korrekte und schnelle Verbuchung der Zahlung erfolgen kann.