Fällung von Bäumen im Bereich des Schwimmbades

Stellungnahme der Stadtverwaltung

Foto: Stadt Bruchköbel

(Bruchköbel/pm) - In seinem Leserbrief moniert Harald Wenzel die Fällung von Bäumen im Bereich des Schwimmbades. Hierzu nimmt die Stadt Bruchköbel durch ihren Pressedienst wie folgt Stellung:

Die Brut- und Setzzeit, die vom 01.03. bis 30.09. andauert, vehindert grundsätzlich die Fällung von Bäumen. Zulässig sind sogenannte Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung von Zuwächsen oder zur Gesundheitserhaltung. Die entfernten Bäume wurden vorher durch eine Fachfirma auf ihre Standsicherheit kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass die Bäume arg beeinträchtigt waren. Folglich wurde die Stadt zum zeitnahen Rückschnitt der Weidenbäume aufgefordert. Ein Baumfällunternehmen war mit dem Vorhaben betraut und hat den Auftrag ausgeführt. Diese Rückschnitte sind durch § 39 Absatz 5 Nr. 2 c des Bundesnaturschutzgesetzes zur Verkehrssicherung ausdrücklich erlaubt.

Im Übrigen bitten wir die Hundehalter auf die Brut- und Setzzeit zu achten. Insbesondere im Wald, in dem sich eine Vielzahl von Bodenbrütern befinden, ist auf ein sorgsames Miteinander zu achten. Auf den freien Feldern gilt diese Bitte ebenso. In letzter Zeit kommen Beschwerden aus dem Kreise der Jagdpächter, Landwirte und Naturschützer über freilaufende Hunde. Wir bitten Sie, zum Schutze der Natur, Ihre Hunde anzuleinen.