Das Ergebnis: Kürzlich hat der städtische Bauhof sogenannte Haifischzähne als Markierung an besagter Stelle auf der Fahrbahn aufgebracht, um Autofahrer sowohl für ihre Geschwindigkeit zu sensibilisieren als auch auf die Rechts-vor-links-Regelung aufmerksam zu machen. „Leider wird dort gern, wie auch an mehreren anderen Stellen im Städtchen, zu schnell gefahren“, beklagt FWS-Vorstandsmitglied Brigitte Albert. „Da sich aber ein Kindergarten in unmittelbarer Nähe befindet, lag uns diese Maßnahme besonders am Herzen.“
Wermutstropfen: Wegen zu niedriger Fußgängerfrequenz habe die Verwaltung die Einrichtung eines Zebrastreifens aufgrund der Straßenverkehrsvorschriften als nicht machbar bewertet.
Hintergrund: Die Haifischzähne sollen eine Wartepflicht infolge der Rechts-vor-links-Regel oder der Vorschrift „Vorfahrt gewähren“ hervorheben. Dies gilt aber nur abseits von Bundes-, Landes- und Kreis- sowie anderen Hauptstraßen.
mt