Seit dem 25. Februar 2019 führt das Paar ein Lärmprotokoll. Ein Beispiel: Am Ostersonntag des Jahres sangen Wendler, Ötzi und Konsorten erst von 8.15 Uhr bis 10.12 Uhr, später von 17.25 bis 20.15 Uhr. Zwölf Seiten fasst das Protokoll bisher. Mindestens 60 Besucher des Paares können den Terror ebenso bezeugen wie die mittlerweile häufig aufgetauchte Polizei. Dreimal drohte der Nachbar, Hans Pollrich zu ermorden. Als der 70-jährige über den Zaun rief, die Musik sei zu laut, verkündete der Mann jeweils, „ich schneide Dir den Kopf ab“. Über drei Jahrzehnte fühlten sich Gisela Heisel und Hans Pollrich in ihrem Haus wohl. Ihre Lebensqualität sank längst auf Null. Beide leiden an Schlaflosigkeit. Die Vermieterin des Nachbarn mahnte den Mann vergebens ab. Das Schreiben ihres Rechtsanwalts Stefan Sondergeld vom 23.08.2019 führte zu nichts. Die beiden Schlichtungstermine in Mai und Juni ließ der Nachbar verstreichen. Das Ordnungsamt zitiert aus der HSOG, um zu begründen, warum man die Füße still hält. Der Schutz privater Rechte obliege der Behörde nur dann, „wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist“. Der Fall liegt eigentlich vor. Zumal es im ebenfalls zitierten § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes zum Thema „Unzulässiger Lärm“ heißt, es handele sich um einen Gesetzesverstoß, wenn der Krach geeignet sei, „die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen“. Das Amt erklärt jedoch in seinem Schreiben vom 15. Juni, aufgrund der Schilderungen des Ehepaars sei nicht erkennbar, „dass eine unmittelbar drohende Gefahr von der Allgemeinheit abzuwenden ist“. Terror gegen ein Ehepaar scheint erlaubt zu sein. Das Ordnungsamt verschanze sich hinter der Tatsache, „dass sich bisher kein anderer Nachbar beklagte“, erklärt Pollrich. Es wundert nicht, wenn sich Eltern kleiner Kinder gegenüber einem Mann zurückhalten, der Kritikern droht, ihnen den Kopf abzuschneiden. Hans Pollrich zeigte den Nachbar am 17. Mai beim Polizeipräsidium Südosthessen wegen Bedrohung an. Dort reagierte man skeptisch, ob der Nachbar einer Vorladung Folge leisten werde.