Ordnungsämter profitieren von derZusammenarbeit Kooperation über die Kreisgrenzen hinweg

Die Bürgermeister von Messel, Andreas Larem, und Rödermark, Jörg Rotter, stempeln die Übereinkunft ab, rechts Erste Stadträtin Andrea Schülner.. Foto: p

Rödermark (red) – Zusammenarbeit über die Kreisgrenzen hinweg haben Rödermark und Messel, eine Kommune im Kreis Offenbach, die andere im Kreis Darmstadt-Dieburg, vereinbart. Auf Behördendeutsch heißt das „Gründung eines gemeinsamen örtliche Ordnungsbehörden- und Verwaltungsbehördenbezirkes“. Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) eröffnet in den §§ 82 und 85 die Möglichkeit, solche Bezirke zu bilden.

Aufgrund einer Anfrage durch die Gemeinde Messel wurde diese Möglichkeit geprüft und auch von Seiten der Stadt Rödermark positiv bewertet. Unter Beteiligung des Regierungspräsidiums wurde die am vergangenen Donnerstag unterzeichnete öffentlich-rechtliche Vereinbarung vorbereitet.

Rödermark ist für Knöllchen in Messel zuständig

Zukünftig werden die Aufgaben der Ordnungsbehörden in dem gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk von dem Bürgermeister der Stadt Rödermark und die Aufgaben der Verwaltungsbehörden in dem gemeinsamen örtlichen Verwaltungsbehördenbezirk durch den Magistrat der Stadt Rödermark übernommen.

Das Personal wird von der Stadt Rödermark gestellt. Die Ordnungsamtsmitarbeiter sind dann in beiden Kommunen unterwegs, auch abends und an Wochenenden. Feste Tage pro Kommune gibt es nicht., man muss also immer mit Strafzetteln rechnen, Widersprüche werden ausschließlich in Rödermark bearbeitet.

Für die Gründung des Verwaltungsbehördenbezirks erhält die Stadt Rödermark innerhalb der ersten fünf Jahre eine Landesförderung in Höhe von 50.000 Euro. Außerdem zahlt Messel für die Dienstleistung an Rödermark Geld, spart im Gegenzug aber auch Geld.

Mit Veröffentlichung im Staatsanzeiger ist der gemeinsame örtliche Ordnungsbehördenbezirk sowie gemeinsame örtliche Verwaltungsbehördenbezirk gegründet.