Wichtige Entscheidungen schon beizeiten treffen Jürgen Frank informiert zu Patientenverfügung

Jürgen Frank, Carola Bender, Rainer Stoerring, Kerstin Doms, Ulrike Leiß, Eberhard Schwarz und Rudolf Röder (von links) freuten sich über den großen Zuspruch für den Vortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Foto: sh

Bergen-Enkheim (sh) – Der Krankenpflegeverein Bergen-Enkheim und die Bergen-Enkheimer Awo nahmen sich eines Themenkomplexes an, der von manchen gerne auf die lange Bank geschoben wird. Dabei sei es ratsam, sich beizeiten mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auseinanderzusetzen. Über diese beiden Themen informierte Jürgen Frank, Mitarbeiter des Fachbereichs Vorsorgeberatung im Bürgerinstitut Frankfurt.

Das evangelische Gemeindezentrum in Bergen platzte aus allen Nähten – so groß war das Interesse an dem Vortrag. Dem Vorsitzenden des Krankenpflegevereins Rainer Stoerring war es eine Herzensangelegenheit, das Thema aufzugreifen, denn er selbst hat seinen krebskranken Vater auf dessen letztem Weg begleitet. „Er wollte in Würde sterben und hatte seine Wünsche in einem Patiententestament verfügt“, berichtete Stoerring. Es sei auch für ihn als Angehörigen eine Erleichterung gewesen, nicht die finale Frage seines Vaters beantworten zu müssen. „Mein Vater starb 2005 so, wie er es verfügt hatte und wollte“, sagte Stoerring, bevor er das Wort an Jürgen Frank weitergab.

Das Verfassen einer Patientenverfügung ist keine Frage des Alters

Frank verdeutlichte gleich zu Beginn, dass das Verfassen einer Patientenverfügung keine Frage des Alters sei, denn schnell könne es passieren, dass man – beispielsweise durch eine Kopfverletzung infolge eines Sturzes – nicht mehr in der Lage sei, selbst Entscheidungen zu treffen. „Wenn nicht vorher geregelt ist, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen, wird dies möglicherweise von einer fremden Person entschieden“, mahnte Frank und empfahl jedem, der die Volljährigkeit erreicht hat, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Die Patientenverfügung, so führte Frank aus, müsse schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein. Das Schriftstück informiert darüber, welche ärztlichen Maßnahmen zur medizinischen Versorgung gewünscht werden und welche nicht, wenn der Betroffene seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Was in der Patientenverfügung abgefasst ist, sei zwar bindend, aber über der Patientenverfügung stehe immer das gesprochene Wort, betonte Frank.

Die Schriftform der Patientenverfügung sei vom Gesetzgeber vorgeschrieben, sagte Frank, und es käme auch auf exakte Formulierungen an. Beratungen zum Aufsetzen der Erklärung bietet unter anderem das Bürgerinstitut Frankfurt an. (www.buergerinstitut.de/patientenverfuegung/)

Jürgen Frank empfiehlt, eine Kopie der Patientenverfügung dem Hausarzt zu geben

Wenn die Patientenverfügung ausgefüllt ist, sollte der Hausarzt eine Kopie davon erhalten. Ratsam sei es laut Frank auch, bei der Bundesnotarkammer zu hinterlegen, dass eine Patientenverfügung existiert. Des Weiteren empfahl der Referent, sich einmal im Jahr mit dem Schriftstück auseinander zu setzen. „Die Patientenverfügung ist so lange gültig, bis sie widerrufen wird“, erklärte der Vortragende.

Zudem sei es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht auszustellen, in der ein Vertreter benannt wird, der den erklärten Willen des Betroffenen durchsetzt, wenn dieser nicht mehr selbst dazu in der Lage ist. „Die Vollmacht sollte man sich beglaubigen lassen, beispielsweise vom Ortsgericht“, riet Frank. Eine weitere dringende Empfehlung des Experten lautete, eine Vorsorgevollmacht nur Menschen zu erteilen, denen man absolut vertraue.

Im Anschluss an die Veranstaltung hatten die Besucher die Möglichkeit, Jürgen Frank gezielte Fragen zu stellen, wovon rege Gebrauch gemacht wurde. Auch an den Tischen der Kooperationspartner des Krankenpflegevereins – des Sanitätshauses Förster und des Akustikers Hübner – ließen sich die aufmerksamen Zuhörer gerne beraten.