Vier Männer und Frauen sind im Stadtgebiet unterwegs Ordnungspolizei-Team ist wieder vollzählig

Das Team der städtischen Ordnungspolizei ist mit vier Personen wieder komplett. Neben Yvonne Conte und Stefan Triefenbach sind Andreas Klein (seit 1. März) und Funda Tuncok (seit 1. Juli) nun im Stadtgebiet unterwegs. Das Foto zeigt von links Stefan Triefenbach, Andreas Klein, den stellvertretenden Fachdienstleiter Karl-Heinz Kühnle und Funda Tuncok . Auf dem Foto fehlt Yvonne Conte. Foto: p

Heusenstamm (red) – Das Team der städtischen Ordnungspolizei ist mit vier Personen wieder komplett. Neben Yvonne Conte und Stefan Triefenbach sind Andreas Klein (seit 1. März) und Funda Tuncok (seit 1. Juli) nun im Stadtgebiet unterwegs. Die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungspolizei sind inzwischen umfangreicher als früher und gehen über das bekannte „Knöllchen schreiben“ hinaus – je nach abgeschlossener Zusatzausbildung haben sie inzwischen die gleichen Rechte wie Polizeibeamte. In der Regel werden die Ordnungspolizistinnen und -polizisten im Stadtgebiet im Einzeldienst eingesetzt; im Falle bestimmter Aufgaben und Situationen auch im Zweierteam.

Zu den Hauptaufgaben der städtischen Ordnungspolizei gehören unter anderem allgemeine Aufgaben der Gefahrenabwehr, hilfsweise polizeiliche Aufgaben, die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs (z. B. Geschwindigkeitsüberwachungen), die Überwachung und den Vollzug der von der Stadt Heusenstamm erlassenen Satzungen und Gefahrenabwehrverordnungen, die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von beispielsweise der Straßenverkehrsordnung, des Bundesmeldegesetzes, des Jugendschutzgesetzes oder des Tierschutz- und Naturschutzgesetzes sowie Kontrollen nach dem Hessischen Gaststättengesetz oder der Verordnung über die Sperrzeit. Ferner können sie für die manuelle Verkehrsregelung bei besonderen Verkehrslagen und zum Anhalten von Verkehrsteilnehmern zur Verkehrskontrolle und –erhebungen herangezogen werden. Mit entsprechender Zusatzausbildung ist zudem der Einsatz von Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Handfesseln, Schlagstöcken, etc. zulässig