Zu den Hauptaufgaben der städtischen Ordnungspolizei gehören unter anderem allgemeine Aufgaben der Gefahrenabwehr, hilfsweise polizeiliche Aufgaben, die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs (z. B. Geschwindigkeitsüberwachungen), die Überwachung und den Vollzug der von der Stadt Heusenstamm erlassenen Satzungen und Gefahrenabwehrverordnungen, die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von beispielsweise der Straßenverkehrsordnung, des Bundesmeldegesetzes, des Jugendschutzgesetzes oder des Tierschutz- und Naturschutzgesetzes sowie Kontrollen nach dem Hessischen Gaststättengesetz oder der Verordnung über die Sperrzeit. Ferner können sie für die manuelle Verkehrsregelung bei besonderen Verkehrslagen und zum Anhalten von Verkehrsteilnehmern zur Verkehrskontrolle und –erhebungen herangezogen werden. Mit entsprechender Zusatzausbildung ist zudem der Einsatz von Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Handfesseln, Schlagstöcken, etc. zulässig