Ehrenamtlich Laienrichter für Strafverfahren Langen sucht neue Schöffen

Der Langener Schöffe Eberhard Heun wirbt für das verantwortungsvolle Ehrenamt der Laienrichter. Foto: Stupp/Stadt Langen/p

Langen (red) – Sie lernen die Lebensschicksale von Angeklagten und Opfern kennen, hören sich die Plädoyers von Staatsanwälten und Verteidigern an und fällen die Urteile – die Rede ist nicht von den Richtern, sondern von Schöffen. Ein juristisches Studium ist für dieses Ehrenamt nicht nötig, eine gute Portion gesunder Menschenverstand hingegen schon. Jetzt werden wieder Freiwillige gesucht, die sich für fünf Jahre als Laienrichter bei Strafverfahren am Amtsgericht und am Landgericht Darmstadt verpflichten.

Schriftliche Bewerbungen nimmt der Magistrat der Stadt Langen, Gremienmanagement, Südliche Ringstraße 80, Telefon 06103 203130, bis Dienstag, 3. April, entgegen. Das Bewerbungsformular steht unter www.langen.de (Bürgerservice, Suchfunktion Schöffen) oder auf der Seite www.schoeffenwahl.de. Die Stadtverordnetenversammlung prüft die Liste der Kandidaten und legt sie dem Amtsgericht vor. Dessen Schöffenwahlausschuss wählt in der zweiten Jahreshälfte die neuen Rechtsprecher für den Zeitraum von 2019 bis 2023.

Gesucht werden Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 25 und 69 Jahren. Sie müssen in Langen wohnen und dürfen nicht vorbestraft sein. Wer beruflich in der Justiz tätig ist oder einer Kirche vorsteht, etwa als Priester, Imam oder Rabbiner, kommt nicht in Frage.

Einen Einblick in den Alltag eines Schöffen gewährt Eberhard Heun, der seit 2013 bei Verhandlungen am Landgericht Darmstadt mitwirkt. Für die Anwesenheit bei den Prozessen werden die ehrenamtlichen Richter vom Arbeitgeber freigestellt, das ist gesetzlich geregelt. Als spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit hat der ehemalige Lehrer das Schöffenamt erlebt. Die Bandbreite der Straftaten reichte dabei vom Anlagenbetrug über bewaffneten Raub bis zum Mord. „Als juristische Laien können wir in vielen Fällen hautnah miterleben, wie Richter und Staatsanwälte arbeiten“, sagt er.

Schöffen sind unabhängig und haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Sie fällen Urteile über Schuld und Unschuld eines Angeklagten und tragen Verantwortung für einen Freispruch beziehungsweise eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. „Zuerst erläutert der Richter den Schöffen den Fall und das weitere Vorgehen“, beschreibt Heun den typischen Ablauf. Bei der Verhandlung können die Schöffen auch Fragen stellen. „Meistens stehen die Antworten aber bereits in den Akten“, meint der Pensionär. Anschließend berät er sich mit dem Richter. „Dieser schlägt ein Strafmaß vor und dem stimme ich zu, wenn mir das logisch erscheint. Wir Schöffen bringen nichtjuristische Wertungen in das Urteil mit ein“, sagt der Langener. Denn der unvoreingenommene Blick von außen ist der Beitrag der Laienrichter zu einer möglichst gerechten Rechtsprechung.

Von Schöffen wird soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Außerdem sollen sie unparteiisch sein und objektiv urteilen. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen sie ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte die Finger vom Schöffenamt lassen.